Regeln für die Gastro-Öffnung
Am 19. Mai sperren Wirtshäuser und Gastgärten wieder auf
SALZKAMMERGUT. Wirte und ihre Gäste freuen sich schon auf den 19. Mai. Ab dann können Gastronomen wieder ihre Pforten öffnen. Dafür müssen die Kriterien des "Grünen Passes" erfüllt werden. Das bedeutet: Beim Betreten der Gaststätte muss ein negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder der Nachweis einer durchgemachten Infektion vorgewiesen werden.
Im Innenbereich des Lokals dürfen vier Personen plus Kinder an einem Tisch sitzen, draußen maximal zehn Personen.
Im gesamten Gasthaus muss eine FFP2-Maske getragen werden (außer am Tisch), die Gäste müssen sich wieder registrieren. Sperrstunde ist um 22 Uhr, ein Drink an der Bar im Innenbereich ist nicht erlaubt. Auch wenn der Gasthausbesuch mit Regeln verbunden ist – die Durststrecke ist vorbei!
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