Österreichische Bundesforste
"Haben Grundfläche in Ehrenfeld zum 30-fachen Erlös verkauft"

Die Österreichischen Bundesforste beziehen Stellung zum Rechnungshof-Bericht. | Foto: Wolfgang Spitzbart
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Auch die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) nehmen Stellung zum Rechnungshof-Bericht Betriebsbaugebiet Ohlsdorf.

OHLSDORF. "Die Österreichischen Bundesforste betreuen und bewirtschaften als Unternehmen im Eigentum der Republik jeden zehnten Quadratmeter der Staatsfläche. Dieser großen Verantwortung sind wir uns bewusst und nehmen die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst. In Ohlsdorf wurden in Summe 18,23 Hektar verkauft. Zwei Drittel der Fläche stammte aus Privatbesitz. Die Verkaufsfläche der Bundesforste war 6,27 Hektar groß. Es handelte sich dabei um eine einzelne Fläche, disloziert vom übrigen Besitz, die damit nur eingeschränkt zu bewirtschaften war. Eine Eigenentwicklung der Fläche durch die ÖBf war nicht möglich, weil die Lkw-Zufahrt nur für forstwirtschaftliche Zwecke bestand", sagt Andrea Kaltenegger, Pressesprecherin der Österreichischen Bundesforste AG.

30-facher Erlös für ÖBf

"Was die Bundesforste betrifft, sehen wir auf Basis des vorliegenden Rechnungshofberichtes grundsätzlich bestätigt, dass der Verkauf der rund 6,3 Hektar großen ÖBf-Fläche in Ohlsdorf rechtlich korrekt abgelaufen und betriebswirtschaftlich betrachtet für das Unternehmen sinnvoll war. Wir lassen aber das Thema Flächenversiegelung mittlerweile noch stärker in unsere Entscheidungen einfließen. Fakt ist, dass die ÖBf das rund 6,3 Hektar große Grundstück in Ohlsdorf deutlich über dem von einem unabhängigen Gutachter (vom April 2019, 57,50 Euro pro Quadratmeter) ermittelten Wert verkauft haben. Die erwartete Widmung als Betriebsbaugebiet ist damals selbstverständlich in die Preisgestaltung eingeflossen. In Summe erlösten die ÖBf 3,95 Millionen Euro. Nur zum Vergleich: Hätte man eine reine Waldfläche verkauft, wäre diese laut dem forstlichen Schätzgutachten mit 2 Euro pro Quadratmeter bewertet gewesen (Gutachten vom Oktober 2018). Verkauft wurde letztendlich um 63,05 Euro - man hat also mehr als das 30-fache erlöst. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die EVG die Kosten für Baureifmachung, Aufschließung, Befestigungen, Ersatzaufforstungen etc. zu tragen hatte. Die Kosten für die Käuferin lagen damit deutlich über den 3,95 Millionen Euro", führt Kaltenegger weiter aus.

Nachbesserungsklausel nicht sinnvoll

Kaltenegger weiter zur Nachbesserungsklausel: "Die erwartete Wertsteigerung des Grundstücks war bereits in die Vertragsgestaltung mit eingerechnet. Eine Nachbesserungsklausel war aus ÖBf-Sicht in diesem Fall nicht sinnvoll. Der ÖBf-Anteil betrug nur ein Drittel der Gesamtfläche. Bei einem Weiterverkauf wäre es einfach gewesen, die Besserungsklausel durch die Gestaltung des Gesamtvertrags zu vermeiden. Für diese Einschätzung spricht, dass die ASFINAG mit Besserungsklausel auf einen vergleichbaren Verkaufspreis kam (Asfinag: 65 Euro pro Quadratmeter, ÖBf: 63,05 Euro pro Quadratmeter)."

Plausibilisierung: ÖBf teilen Einschätzung nicht

Zur Plausibilisierung des Gutachtens sagt die Pressesprecherin: "Die Gutachtenerstellung erfolgte durch einen unabhängigen, gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Einklang mit dem Vergaberecht. Die Einschätzung des Rechnungshofes bezüglich Plausibilisierung teilen wir daher nicht. Grundsätzlich liegt die Entscheidung über die Flächenwidmung in Österreich bei Gemeinden bzw. den Ländern. Die vorausgehende Abwägung der unterschiedlichen regionalen Interessen bei Infrastrukturprojekten ist daher aus unserer Sicht vor allem Aufgabe von Gemeindevertretern, behördlichen Experten bzw. Sachverständigen, die auch über das nötige Know-how in den unterschiedlichen Disziplinen verfügen. Die vormalige ÖBf-Fläche war seit 2007 im Kiesleitplan des Landes OÖ zur Erweiterung des dort bestehenden Schotterabbaus vorgesehen. 2018 entschied die Gemeinde Ohlsdorf dann einstimmig, ein Umwidmungsverfahren zur Errichtung eines Gewerbegebietes einzuleiten. Der Verkauf der Fläche erfolgte nicht auf Initiative der ÖBf."

Hier geht es zum Prüfbericht zum Betriebsbaugebiet Ehrenfeld

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