Todesfall in Ebensee
"Möchte nicht, dass sich so etwas wiederholt"
- Nach einem Todesfall in Ebensee suchte Gerhard Mayrhofer MeinBezirk Salzkammergut auf.
- Foto: MeinBezirk OÖ/Gratzer
- hochgeladen von Christina Hartmann
Der Schock sitzt nach wie vor tief. Weil Gerhard Mayrhofer länger nichts von seinem Bekannten in Ebensee gehört hat, schaute er nach – und fand eine zugemüllte Wohnung sowie unerträglichen Gestank vor. Und mitten darunter einen Leichnam. "Sachwalterschaft & Co haben versagt", so sein Eindruck.
EBENSEE. Der Gmundner Gerhard Mayrhofer stand mit seinem Ebenseer Bekannten in regelmäßigem Kontakt und versuchte ihn zu unterstützen: "Er war Alkoholiker und wurde von einer Erwachsenenvertretung begleitet." Weil er schließlich schon eine Weile nichts mehr von seinem Bekannten gehört hatte, schaute Mayrhofer persönlich vorbei. Und stand vor verschlossener Wohnungstür. Weil selbst von dort schon ein Gestank wahrzunehmen war, läutete er Nachbarn heraus, wurde schließlich an den Hausmeister vermittelt und man betrat die Wohnung. "Was ich dort vorfand, verschlug mir die Sprache", so Mayrhofer. "Ein einziger Müllberg und ein abscheulicher Geruch, den ich noch Tage später in der Nase hatte. Ich habe einige Momente gebraucht, bis ich meinen Bekannten auf dem Sofa entdeckte." Tot, wie er bestürzt feststellen musste. Mayrhofer verständigte daraufhin Polizei und Rettung.
"Sehe die Betreuungspflicht vernachlässigt"
Der Ebenseer dürfte – so Mayrhofer – zu diesem Zeitpunkt schon mindestens eine Woche tot gewesen sein. "Ich frage mich, wie das so lange unbemerkt bleiben konnte", erklärt der Gmundner, der in diesem Zusammenhang Vorwürfe gegenüber der Erwachsenenvertretung erhebt: "Ich sehe die Betreuungspflicht vernachlässigt!"
Berghammer: "Die Befugnisse von Erwachsenenvertretung werden oft überschätzt"
Wir haben beim VertretungsNetz nachgefragt, das auch die Erwachsenenvertretung im gegenständlichen Fall innehatte: "Grundsätzlich ist eine Erwachsenenvertretung dazu verpflichtet, sich im Rahmen der Personensorge um die notwendige soziale und medizinische Betreuung zu bemühen und mindestens einmal monatlich persönlichen Kontakt – beispielsweise durch einen Hausbesuch – mit der vertretenen Person zu halten", erklärt Thomas Berghammer, Bereichsleiter von Oberösterreich. Dazu gehöre auch, bei Bedarf eine regelmäßige Reinigung der Wohnung zu veranlassen. Erwachsenenvertreterinnen und -vertreter seien selbst keine Betreuer, sollen regelmäßige Betreuung aber organisieren, wenn es sie braucht. "Aber immer in enger Abstimmung mit der vertretenen Person, denn letztlich entscheidet diese selbst, ob sie Hilfsangebote annimmt. Die Befugnisse von Erwachsenenvertretung werden oft überschätzt. Sie sind nicht berechtigt, Zwangsmaßnahmen zu setzen. Der Wille der vertretenen Person ist grundsätzlich zu respektieren, auch wenn dieser objektiv unvernünftig erscheint", erklärt Berghammer.
"Kontaktversuche erfolglos"
"Im gegenständlichen Fall war der Betroffene schwer zu erreichen, auch für unsere Mitarbeiterin. Nachdem sie die Wohnsituation abgesichert hatte – Anmietung, Einrichtung, Energieversorgung usw. –, stellte sie umgehend bei der Bezirksbehörde einen Antrag auf mobile Betreuung und versuchte eine Reinigung zu organisieren", so Berghammer. Mangels Kapazitäten stand der Herr aber eineinhalb Jahre lang auf der Warteliste. In der Zwischenzeit wurde ein Besuchsdienst organisiert. Mit Oktober 2024 konnte endlich die mobile Betreuung sichergestellt werden und Kontakte fanden dabei regelmäßig statt. "Bei ihrem letzten Besuch am 27. Dezember konnte unsere Mitarbeiterin den Betroffenen schließlich davon überzeugen, dass eine Reinigung der Wohnung unerlässlich ist." Dazu kam es jedoch leider nicht mehr: "Der Herr war sehr mobil und oft unterwegs, es kam häufig vor, dass er trotz eines vereinbarten Termins nicht zu Hause war. Soweit wir wissen, gab es in den beiden ersten Jännerwochen mehrere Kontaktversuche des Betreuungsdienstes, persönlich und auch telefonisch. Schließlich hat man sich dann Sorgen gemacht und die Wohnung wurde mit dem Hausmeister geöffnet", so Berghammer abschließend.
Mayrhofer stellt rechtliche Schritte in den Raum
Mit den Aussagen von Berghammer und dem VertretungsNetz konfrontiert, zeigt sich Mayrhofer verärgert: "Wenn jemand in regelmäßigem Kontakt mit meinem Bekannten gewesen ist, dann ich. Vielmehr war es so, dass er sich immer bei seiner Betreuerin melden musste, wenn er Hilfe gebraucht hat. Es wäre wichtig gewesen, dass man sich ordentlich um ihn kümmert." Und selbst wenn rechtlich alles in Ordnung gewesen sein sollte, frage er sich doch, wo bei dieser Tragödie die Menschlichkeit bleibe. "Ich könnte es nicht ertragen, wenn sich so etwas wiederholen würde, daher überlege ich noch, den Fall zur Anzeige zu bringen", erklärt Mayrhofer.
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