40 Tage Rauchverbot
Salzkammergut-Wirte ziehen Bilanz

Das Rauchverbot ist seit 1. November gültig, die Meinung der Bürger ist nach wie vor gespalten. | Foto: panthermedia_net/JensKlingebiel (Symbolfoto)
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  • Das Rauchverbot ist seit 1. November gültig, die Meinung der Bürger ist nach wie vor gespalten.
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Früher gehörte das Rauchen zur Wirtshauskultur. Seit 1. November ist damit aber endgültig Schluss.

SALZKAMMERGUT. Auch die Salzmühle in Bad Ischl – eine wahre Institution, in der seit jeher das Rauchen dazu gehörte – ist nun rauchfrei. Umsatzeinbußen gab es zum Glück aber kaum: „An der Bar ist weniger los, weil dort früher eben auch viel geraucht wurde“, erklärt Edgar Fessl. „Aber dafür ist das Mittagsgeschäft viel besser geworden.“ Die Raucher würden sich mit der Situation gut arrangieren und gehen einfach kurz mal vor die Tür. Ein paar wenige sind jedoch beleidigt und bleiben zu Hause, seit das Rauchverbot in Kraft getreten ist. „Das ist natürlich sehr schade und ich hoffe, dass auch sie früher oder später wieder zurückkommen. Stammgäste haben wir aber fast keine verloren und es kommen nun dafür andere, die vorher selten bis gar nicht da waren.“

Hofbauer: "Publikum hat sich verändert"

Der Ischler Erfolgsgastronom Marcus Hofbauer ist dem offiziellen Rauchverbot zuvor gekommen: „Im k.u.k Hofwirt – also dort, wo gespeist wird – durfte man ohnehin nie rauchen. Im Zuge des Umbaus des k.u.k Hofbeisls ist das Rauchen dort schon seit 4. August nicht mehr erlaubt“. Umsatzeinbußen kann Hofbauer keine feststellen, aber: „Das Publikum hat sich massiv verändert. Die ganz große ‚Gaudiwelle‘ in den Stunden weit nach Mitternacht ist abgeflaut. Dafür ist am früheren Abend viel mehr los.“ Um es den Rauchern auch im Winter möglichst angenehm zu machen, sind draußen vor der Eingangstür beheizte Stehtische aufgestellt worden.

240.000 Euro wegen Rauchergesetzen investiert

Willi Fink vom Café Restaurant Auszeit in Altmünster hat das ewige Hin und Her des Rauchverbotes besonders schwer getroffen. „Als die erste Nichtraucher-Verordnung vor zehn Jahren eingeführt wurde, habe ich einen Wintergarten an mein Café dran gebaut und einen Raucher- und Nichtraucherbereich geschaffen. Ich wollte das nicht nur durch eine Glaswand trennen, meine Gäste sollten sich in einer schönen und ansprechenden Atmosphäre wohlfühlen.“ 240.000 Euro hat der Gastronom in den Anbau investiert. „Man kann sich vorstellen, wie viel man umsetzen muss, um das Geld wieder hereinzubekommen“, klagt der Wirt. Seine Gäste nehmen das endgültige Rauchverbot im Lokal gut an, auf den Umsatz wirkt es sich nicht negativ aus.

Bislang nur zwei Anzeigen

Dass durch das Rauchverbot weniger geraucht wird, kann Berti Oberwallner von der Trafik Oberwallner am Gmundner Klosterplatz nicht bestätigen. „Ich habe keinen Rückgang bei den verkauften Zigaretten, auch die Gastronomen kaufen bis auf einen die Zigaretten wie gehabt bei mir ein.“ Die Trafikantin vermutet, dass sich nicht viele Kunden am Rauchverbot stören. „Nur wenige rauchen bei sich zu Hause in den Räumen, daher sind die meisten auch gewöhnt, zum Rauchen ins Freie zu gehen." Dass sich Wirte – und vor allem ihre Gäste – im Salzkammergut an das Rauchverbot in Lokalen halten, bestätigt Bezirkshauptmann Alois Lanz. „Wir hatten bisher zwei Anzeigen bei der BH Gmunden, die in zwei Verwaltungsstrafverfahren bearbeitet werden“. Eine „Schonzeit“ oder Übergangszeit gibt es bei der „Bestrafung“ übrigens nicht (siehe "Zur Sache-Kasten" unten).

Facebook-Fans empfinden Verbot als Freichheit

Während sich die Wirte ganz gut mit der neuen Regelung zurecht finden, ist der Ärger bei den BezirksRundschau Facebook-Fans groß. In einer Online-Umfrage gaben 78 Prozent der knapp 1.078 Teilnehmer an, dass das "Rauchverbot eine Frechheit ist".

Zur Sache-Kasten

Am 1. November 2019 ist das umfassende generelle Rauchverbot auch für Gastronomiebetriebe in Kraft getreten. Das Rauchverbot umfasst:
• Räume, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden, sowie alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche und
• sonstige Räume öffentlicher Orte (Rezeption, Hotelzimmer)
Das Verbot umfasst nicht:
Freiflächen, wie Terrassen oder Gastgärten
• einen als Raucherraum eingerichteten Nebenraum eines Hotels (§ 13 Abs. 2 TNRSG)
Das Rauchverbot ist in allen betroffenen Räumen durch einen entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen. Die richtige Kennzeichnung stellt nach dem Gesetz eine Obliegenheitspflicht dar. Andernfalls drohnt eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro.

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