Frauenberatungsstelle
Verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung

Die Kunst, etwas Verbindendes in einer Trennung zu suchen. | Foto: Andrea Lantschner (Symbolfoto)
  • Die Kunst, etwas Verbindendes in einer Trennung zu suchen.
  • Foto: Andrea Lantschner (Symbolfoto)
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Verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung – ein Angebot der Frauenberatungsstelle Inneres Salzkammergut.

BAD ISCHL. Seit der Familienrechtsreform müssen Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung eine Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG in Anspruch nehmen.
Die Klinische- und Gesundheitspsychologin Martina Schweiger ist seit vielen Jahren Beraterin in der Frauenberatungsstelle und bietet Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung an.  „Eine Scheidung ist für alle Beteiligten meist eine große Zäsur im Leben. Vor allem für die gemeinsamen Kinder bedeutet dies einen massiven Einschnitt in ihr bisheriges gewohntes Leben. Durch den möglichen Verlust der vertrauten Umgebung und die Angst, einen Elternteil zu verlieren, können bei Kindern Gefühle der Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut, Scham oder Schuld auftreten. Viele Kinder befinden sich in einer Trennungssituation in einem Loyalitätskonflikt zwischen den Eltern und müssen sich neuorientieren“, beschreibt Schweiger die Scheidungssituation für Kinder. Eltern werden vor viele Fragen gestellt, wie sie in Zukunft mit dieser neuen Lebenssituation umgehen. Die Scheidung bringt – gerade in Bezug auf die Kinder - neue Herausforderungen, die durch eine Beratung mit einem Blick von außen leichter gelöst werden können.
Inhalt der verpflichtenden Elternberatung ist es,

  • Eltern zu informieren, welche Situation durch die Scheidung auf ihre Kinder zukommt
  • was brauchen Kinder von ihren Eltern um sich in dieser neuen Lebenssituation gut orientieren zu können
  • was können Eltern für ihre Kinder tun / wobei können sie ihre Kinder unterstützen

Termine werden in der Frauenberatungsstelle Inneres Salzkammergut nach telefonischer Vereinbarung (06132/21331) für Paare oder einzeln angeboten. Die Kosten richten sich nach den allg. Tarifen für verpflichtende Elternberatung.

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