Gastrobetrieb im Salzkammergut
Arbeiterkammer erkämpfte für Schankhilfe 5.700 Euro

Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Martin Gamsjäger. | Foto: AKOÖ/Wolfgang Spitzbart
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Ein Gastrobetrieb/Kaffeehaus im Inneren Salzkammergut kündigte einen im Krankenstand befindlichen Beschäftigten nicht nur fristwidrig, bei der Endabrechnung fehlte auch das Geld für 39 offene Urlaubstage. Dank AK erhielt er schlussendlich noch mehr als 5.700 Euro an ihm zustehenden Ansprüchen.

SALZKAMMERGUT. Fast drei Jahre arbeitete Herr G. (Name geändert) als Schankhilfe in einem Gastrobetrieb im Inneren Salzkammergut. Als er schwer erkrankte, meldete er sich sofort beim Arbeitgeber krank. Noch im Krankenstand kündigte die Firma den Mann, sie hielt sich aber nicht an die gesetzliche Kündigungsfrist. Der Mann wandte sich mit der Endabrechnung zur Überprüfung an die Arbeiterkammer. Sein Glück: Er verfügte über vollständige Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen. Dennoch wollte der Betrieb seinem ehemaligen Mitarbeiter nicht die offenen Urlaubstage auszahlen. Der Arbeitgeber behauptete, dass die Schankhilfe zu wenige Stunden gearbeitet habe. Daher habe er die entstandenen Minusstunden vom Urlaub abgezogen und nur den verbliebenen Resturlaub ausbezahlt. Zudem akzeptierte er die gesetzliche Kündigungsfrist nicht.

Eigenhändige Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig

Die AK ging für den Arbeitnehmer daraufhin vor Gericht. Im Zuge des gerichtlichen Vergleiches erhielt der Mann insgesamt 5.717,50 Euro ausbezahlt. „Wieder einmal sieht man, wie wichtig eigenhändige Arbeitszeitaufzeichnungen sind. Notieren Sie sich daher Ihre tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten und kontrollieren Sie Ihre Abrechnungen. Sollten diese nicht korrekt sein oder Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die AK. Eine rechtzeitige Geltendmachung verhindert den Verfall von Ansprüchen und ist daher im Interesse der Beschäftigten“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

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