Ungereimtheiten bei der Endabrechnung
Arbeiterkammer Gmunden verhilft Ferialjobberin zu ihrem Recht

Die Rechtsexperten der AK Gmunden führten im ersten Halbjahr 2021 über 3.000 Beratungen durch. Im Bild der neue AK-Gmunden-Bezirksstellenleiter Martin Gamsjäger. | Foto: AK OÖ/ Wolfgang Spitzbart
  • Die Rechtsexperten der AK Gmunden führten im ersten Halbjahr 2021 über 3.000 Beratungen durch. Im Bild der neue AK-Gmunden-Bezirksstellenleiter Martin Gamsjäger.
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  • hochgeladen von Kerstin Müller

BEZIRK GMUNDEN. Genau 3.292.187 Euro erkämpfte die AK Gmunden im ersten Halbjahr 2021 für die Beschäftigten im Bezirk, die sich mit arbeits- bzw. sozialrechtlichen Problemen an sie gewendet haben. Diese reichen von unzumutbaren Arbeitsbedingungen bis zu falschen Abrechnungen. Auch Studierende und Schüler, die gerade einen Ferialjob ausüben, sollten dabei aufmerksam sein – wie ein Fall aus dem Bezirk Gmunden zeigt. „Falls Probleme auftauchen, helfen jedenfalls unsere Experten gerne weiter“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.
Die Rechtsberater der AK-Bezirksstelle in Gmunden haben auch in den Sommermonaten alle Hände voll zu tun. Im ersten Halbjahr 2021 führten sie insgesamt 3.178 Beratungen durch. Neben zahlreichen Telefon- und E-Mail-Beratungen, kamen 927 AK-Mitglieder mit ihren arbeits- und sozialrechtlichen Problemen zum persönlichen Beratungsgespräch.

Ein exemplarischer Fall

Eine Studentin arbeitete 14 Monate lang in einem Fitnessstudio im Bezirk Gmunden 15 Stunden pro Woche, um ihr Studium zu finanzieren. Nach der Beendigung des Dienstverhältnisses entdeckte sie Ungereimtheiten bei der Endabrechnung. Die junge Arbeitnehmerin ließ diese von den Rechtsexperten der Arbeiterkammer Gmunden überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass ein Zeitausgleichsguthaben in der Höhe von 29,5 Stunden nicht berücksichtigt worden war. Zudem hatte die Studentin den ihr zustehenden Resturlaub nicht konsumiert, doch die Urlaubsersatzleistung für drei Wochen offenen Urlaub fehlte. Weiters stellten die Juristen der AK Gmunden Differenzen für Zuschläge an Sonntagsstunden und beim Feiertagsentgelt fest. Eine Intervention der AK Gmunden half zunächst nichts. Der Arbeitgeber weigerte sich, die offenen Ansprüche zu zahlen. Letztendlich brachte die AK Gmunden eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein, erst dann lenkte der Fitnessstudio-Betreiber ein und bezahlte die ausstehenden 845,16 Euro – für die Studentin eine wichtige Summe, um ihr Studium bestreiten zu können.
AK-Präsident Kalliauer rät jedenfalls allen Ferialjobbern, denen es so oder ähnlich ergeht: „Bitte melden Sie sich sehr rasch bei der AK, denn viele Kollektivverträge haben sehr kurze Verfallsfristen. Wenn diese verstrichen sind, kann nichts mehr nachgefordert werden“.
Ein weiterer wichtiger Tipp: Unbedingt täglich Arbeitszeitaufzeichnungen führen – und wenn möglich vom Vorgesetzten bestätigen lassen und zuhause aufbewahren. Diese Aufzeichnungen helfen im Falle des Falles beim Durchsetzen der Ansprüche.

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