Nachwirkungen der Pandemie
„Gasthof Rettenbachalm“ in Bad Ischl meldet Insolvenz an

An 21. März wurde ein Insolvenzverahren über den Besitzer des Gasthof Rettenbachalm in Bad Ischl eröffnet.  | Foto: filmfoto/PantherMedia (Symbolfoto)
  • An 21. März wurde ein Insolvenzverahren über den Besitzer des Gasthof Rettenbachalm in Bad Ischl eröffnet.
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Weil die Verluste in den "Corona-Jahren" auch mit der Rückkehr der Normalität nicht kompensiert werden konnte, wurde über das Vermögen des GH Rettenbachalm-Inhaber ein Insolvenzverfahren eingeleitet.

BAD ISCHL. Wie der Kreditschutzverband von 1870 bekanntgab, wurde am 21. März ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung für den "Gasthof Rettenbachalm" beantragt. "Nachdem der Schuldner als Küchenchef in einem Bergrestaurant tätig war, begann er am 28.9.2019 seine selbständige Tätigkeit mit dem Betrieb des 'Gasthof Rettenbachalm'", heißt es in einer Presseaussendung. Nach den üblichen Anlaufverlusten musste man die Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie verkraften. Da der Betrieb aber erst im Herbst 2019 begonnen hatte, konnten kaum Corona-Hilfen geltend gemacht werden, so der Antragsteller. Da in Folge des weiterhin eingeschränkten Geschäftsbetriebes in den Jahren 2020 und 2021 die Verluste nicht kompensiert werden konnten, musste nunmehr Insolvenzantrag gestellt werden.

Umstellung auf Selbstbedienung

"Der Schuldner beabsichtigt, sich insbesondere durch die Unternehmensfortführung mit einigen betrieblichen Veränderungen sanieren zu können. Zentraler Punkt der Sanierung soll laut Antrag die Umstellung auf Selbstbedienung und damit eine erhebliche Reduktion der Personalkosten sein. Der beauftragte Unternehmensberater hat eine positive Fortführungsprognose gestellt", heißt es seitens des KSV 1870. Die erste Gläubigerversammlung und Prüfungstagsatzung findet am 1. Juni 2023, die Sanierungsplantagsatzung am 6. Juli 2023 am Landesgericht Wels statt. "Der noch zu bestellende Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Sanierung und Fortführung des Unternehmens ohne weitere Verluste für die Gläubiger möglich ist“, erklärt Alexander Meinschad vom KSV187 abschließend.

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