Lärmbelästigung im Bezirk Gmunden: Was ist erlaubt?

Damit das Rasenmähen nicht zu Spannungen in der Nachbarschaft führt, sollte man die Ruhezeiten beachten. | Foto: Micha Nowosielski/Fotolia
  • Damit das Rasenmähen nicht zu Spannungen in der Nachbarschaft führt, sollte man die Ruhezeiten beachten.
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SALZKAMMERGUT. Die Tage werden wieder länger und das verführt die Menschen dazu, auch am Abend wieder mehr Zeit im Freien zu verbringen. Einerseits stehen gesellige Grillparties am Programm, andererseits wird das gute Wetter auch zur Gartenpflege genutzt. Für Berufstätige bleiben oft nur noch die Abendstunden oder das Wochenende zum Rasenmähen. Dies stößt bei den Nachbarn verständlicherweise nicht immer auf großen Anklang. "Anzeigen wegen Lärmbelästigung durch Rasenmähen sind aber eher selten", erklärt Alois Lanz, Bezirkshauptmann von Gmunden. Die rechtliche Lage unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde: Man kann nach § 4 des OÖ Polizeistrafgesetztes oder nach § 41 der Oö. Gemeindeordnung die Ruhezeiten individuell bestimmen.

Unterschiedliche Ruhezeiten

In Bad Goisern ist das Arbeiten mit Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten wie Rasenmähern sowie Motorsägen ganzjährig zwischen Montag und Samstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr erlaubt. Ausnahme: Landwirtschaft. "Bauern sind von dieser Regelung ausgenommen", so Bürgermeister Peter Ellmer, "weil ihre Arbeit auf den Feldern gleichzeitig auch Kulturpflege ist." Beschwerden gebe es wenig, wobei sich schon so mancher "Zuagroaster" erst einmal an die Klänge von Traktoren und Kuhglocken gewöhnen müsse. "Kurzonen" gibt es in Goisern und Ischl nicht mehr. Faustregel für die Kaiserstadt: In der Zeit von 1. Juni bis 30. September ist Rasenmähen & Co von Montag bis Samstag zwischen 9 und 12 Uhr und zwischen 15 und 20 Uhr erlaubt. "Glücklicherweise wissen die Menschen meist, was sie ihren Nachbarn und ihrer Umwelt zumuten können", so Wolfgang Degeneve vom Stadtamt Bad Ischl. "Am besten ist, wenn man ins Gespräch kommt", rät Lanz. Gerade in sensiblen Zeiten, wie am Samstag ab 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht von 22 bis 6 Uhr sollte man auf den Nachbarn Rücksicht nehmen und ihn vorwarnen, wenn etwa eine Grillparty ansteht. Während es auch in Gmunden eine Regelung für den Zeitraum Montag bis Samstag gibt, ist das Rasenmähen in Laakirchen nur an Sonn- und Feiertagen untersagt.

Feuer im Wald tabu

Doch nicht nur der Geräuschpegel ist zu beachten, wenn man eine Grillerei plant. Das Ambiente des Waldes ist zwar schön, aber nicht alles ist dort erlaubt: "Neben allgemeinen Spielregeln, die immer zu beachten sind, kann auch eine Waldbrandverordnung in Kraft treten", so Lanz. Vor allem bei längeren Trockenperioden müsse man vorsichtig sein. Seit heute (22. Juni) ist besagte Verordnung aufgrund der Temperaturen gülitg: Details finden sie hier.

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