Mensch steht im Vordergrund

Das Erwachsenenschutzgesetz gilt ab 1. Juli. | Foto: panthermedia.net/lilagelb
  • Das Erwachsenenschutzgesetz gilt ab 1. Juli.
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BEZIRK (km). Aus "Sachwaltern" werden künftig "Erwachsenenvertreter". Damit geht eine umfassende Neuerung einher, welche einen Paradigmenwechsel zum Wohle der Betroffenen darstellt, heißt es in der Broschüre des Justizministeriums. Handlungsbedarf war aufgrund der stark steigenden Anzahl an Sachwalterschaften gegeben: alleine von 2003 bis 2015 haben sich die Sachwalterschaften von 30.000 auf 60.000 verdoppelt.
In die Neugestaltung des Erwachsenenschutzes waren die Betroffenen selbst und alle Personengruppen – Rechtsprechung, Anwaltschaft, Notariat, Behinderteneinrichtungen, Seniorenvertreter, Heimvertreter, Sachwaltervereine, Volksanwaltschaft und Sozialpartner – mit eingebunden. Erklärtes Ziel war es, die Selbstständigkeit jeder Person so lange wie möglich aufrecht zu erhalten und anzuerkennen und sie in ihren Angelegenheiten zu unterstützen und nicht über sie hinweg zu entscheiden.

Grundsätze verankert

Nachstehende Grundsätze werden gesetzlich verankert: Transparenz und Ausbau der Vertretungsmöglichkeiten – für jeden das Passende. Das heißt, durch eine Auswahl von vier Säulen mit unterschiedlich weitgehenden Befugnissen soll für jede Situation die bestmögliche Lösung gefunden werden. Alle Vertretungsformen müssen in ein zentrales Vertretungsverzeichnis eingetragen werden. Die Verankerung des Widerspruchs gegen eine gewählte Vertretung und die zeitliche Befristung ermöglichen die Überprüfung der Notwendigkeit einer Vertretung und die Anpassung an die Lebenssituation. Die Handlungsfähigkeit wird nicht mehr pauschal eingeschränkt, sondern Betroffene können weiter gültig für sich selbst handeln. Die gerichtliche Kontrolle soll eingeschränkt werden. Eine Krankheitsdiagnose ist nicht zwingend mit der Beeinträchtigung der Entscheidungsfähigkeit verbunden, hier soll der Blick auf den Menschen zählen.

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