Jagd
UPDATE: Unerlaubter Greifvogel-Abschuss in St. Willibald – Jäger erstatten Anzeige

Der tote Bussard vor dem Transport nach Wien. | Foto: Naturschutzbund Schärding
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  • Der tote Bussard vor dem Transport nach Wien.
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In St. Willibald wurde Ende September ein toter Mäusebussard gefunden. Der geschützte Vogel wurde abgeschossen. Die Jägerschaft St. Willibald hat ihrerseits Anzeige erstattet – gegen die Naturwacheorgane.

ST. WILLIBALD (ebd). Das belegt das vorliegende Ergebnis der veterinärmedizinischen Untersuchung, die in Wien durchgeführt wurde. Der Befund des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde bestätigt die Vermutung der beiden Schärdinger Naturwacheorgane Walter Christl aus Brunnenthal und Ernst Sperl aus Riedau, die in Zusammenarbeit mit der Vogelschutzorganisation BirdLife den Kadaver zur Untersuchung nach Wien geschickt haben. Demnach sind am Röntgenbild 14 Schrotkugeln zu sehen. Im Bezirk Schärding wurden heuer bereits Köder mit Gift gefunden, die nicht nur Katzen und Hunde, sondern auch Greifvögel gefährden.

Landesjagdverband verurteilt Abschuss

"Obwohl der Bussard zum jagdbaren Wild gehört, ist er ganzjährig geschützt. Was heißt, dass man sich daran zu halten hat, die Vögel nicht geschossen werden dürfen", so Leopold Wiesinger aus St. Willibald, Mitglied des Landesjagdausschusses. Wer den Mäusebussard abgeschossen hat, könne er nicht sagen. "Aber so etwas geht einfach nicht."

Jäger erstatten Anzeige

Erbost über das Vorgehen der Naturwacheorgane zeigt sich St. Willibalds Jagdleiter Helmut Haslinger. "Wir wurden darüber überhaupt nicht in Kenntnis gesetzt. Der Bussard wurde einfach mitgenommen, obwohl in so einem Fall die Jägerschaft zu informieren ist." Das sei laut Haslinger laut Paragraph 137 des Strafgesetzbuchs ein eindeutiger "Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht." "Das ist nichts anderes, als wenn jemand unerlaubt einen Fasan oder einen Hasen mitnehmen würde. Auch das ist verboten." Wie der Jagdleiter zur BezirksRundschau sagt, habe er deshalb Anzeige erstattet. Was das Strafausmaß betrifft, kann dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen verhängt werden.

Bussard hilft bei Mäuseplage

"Neben Füchsen und Katzen sind Mäusebussarde zur Bekämpfung von Mäusen wichtig. Die Landwirtschaft hat daher Interesse an einem gesunden Greifvogelbestand", so Sperl. Die Landwirtschaftskammer Oö. empfiehlt laut den beiden Naturwacheorganen in ihrer Zeitung, Sitzstangen für Greifvögel auf Flächen mit besonders vielen Mäusen aufzustellen. "Umso mehr tut es weh, wenn Bussarde sogar abgeschossen werden."

Die Täter werden oft nicht bestraft

Sorgen bereitet der Jagd und den Naturschützern die geringe Anzahl an Strafen im Verhältnis zu den bekannten Abschüssen und Vergiftungen. Dazu kommt eine hohe Dunkelziffer, weil die meisten Vergehen nicht bekannt werden. Daher ersuchen die Naturschützer die Bevölkerung, wachsam in der Natur unterwegs zu sein.

Zur Sache

Der Mäusebussard unterliegt dem Jagdrecht und ist ganzjährig geschont. Der Bestand ist nicht gefährdet, in Oberösterreich gibt es laut OÖ. Brutvogelatlas 2.200 bis 3.300 Mäusebussarde. Seine Nahrung besteht in erster Linie aus Wühlmäusen.

Meldestellen:
Naturwache Walter Christl, Brunnenthal: 0664/73628384
Naturwache Ernst Sperl, Riedau: 0699/10473167

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