Wenn's Herrl oder Frauerl ned wegräumen will ...

Eine der sechs Hundetoiletten in Schärding – "Bitte mehr nutzen", appelliert die Stadtgemeinde an die Hundebesitzer.
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  • Eine der sechs Hundetoiletten in Schärding – "Bitte mehr nutzen", appelliert die Stadtgemeinde an die Hundebesitzer.
  • hochgeladen von Michelle Bichler

SCHÄRDING (bich). Das Oberösterreichische Hundehaltegesetz verpflichtet jeden Hundehalter dazu den Kot, den sein Tier an öffentlichen Orten im Ortsgebiet, auf Gehsteigen, Straßen und in Fußgängerzonen hinterlässt, wegzuräumen. Dieser Pflicht kommen jedoch viele Hundebesitzer nicht nach, weiß Schärdings Amtsleiter Hans Leidinger. Das Problem sei latent immer vorhanden, in letzter Zeit aber wieder vermehrt aufgetreten – trotz der zur Verfügung stehenden Hundetoiletten. "Viele glauben offenbar, wenn sich ihre Hunde in der freien Natur, etwa auf Wiesen, erleichtern, dass die Exkremente dann nicht eingesammelt werden müssen. Dem ist nicht so. Nichteinsammeln ist strafbar. Unser Problem ist: Wir können nicht überall Polizisten herumschicken."
Auch Gerhard Lindinger, Obmann des Schäferhundevereins Schärding, ärgert sich über die teilweise furchtbaren Zustände: "Das ist nicht zum Einsehen. Kotbeseitigung gehört zur Hundehaltung dazu."

Konfliktthema: Frei laufende Hunde

Ebenfalls ein immer wiederkehrendes Konfliktthema sind frei laufende Hunde auf Spazierwegen. Denn Leinenpflicht gilt in Schärding nur im unmittelbaren Ortsgebiet sowie in den Gebieten Grüntal, Wieninerrau bis Pramspitz, entlang der linken Pramuferseite sowie im Grünland zur Gemeindegrenze zu St. Florian am Inn und im Grünland Vorstadtbereich. Außerhalb dieser ausgewiesenen Regionen können Hunde frei laufen – etwa am Verschönerungsweg oder der Pram entlang beim Hundeabrichteplatz. Das wissen aber die wenigsten. "Laut oö. Hundehaltegesetz ist eigentlich überall im Ort Leinenpflicht", weiß Lindinger.

Vorschlag: Freilaufstrecken beschildern

Bei einem der drei Schärdinger Bürgerabende kam deshalb jetzt der Vorschlag, Wege ohne Leinenpflicht als Freilaufstrecken auszuweisen, um Spaziergehern klar zu machen, wo Hunde angeleint werden müssen und wo nicht. Stadtamtsleiter Hans Leidinger hält davon wenig: "Auf den Straßenverkehr adaptiert würde das bedeuten, es müsste jedes Mal, wenn man aus einer 70er-Beschränkung rausfährt, wieder ein Schild aufgestellt werden, dass man jetzt wieder 100 fahren darf."
Auch Lindinger stellt die Sinnhaftigkeit der Idee in Frage. "Ich glaube nicht, dass man das in einer kleinen Stadt wie Schärding braucht. Gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Spaziergängern mit und ohne Hund würde völlig ausreichen," ist er sich sicher. Und obwohl er sich klar für Freilaufflächen für Hunde ausspricht, betont er auch: "Wenn Leute kommen, gehört der Hund an die Leine."

Regeln beim Spazierengehen mit Hund

- Laut OÖ. Hundehaltegesetz müssen Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an die Leine. Dazu gehören alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Parks innerhalb der Ortstafeln sowie geschlossen bebaute Gebiete mit mindestens fünf Wohnhäusern.

- Die Hundeleine muss Größe und Gewicht des Hundes entsprechen und darf höchstens eineinhalb Meter lang sein. Flexi-Leinen entsprechen nicht den gesetzlich festgeschriebenen Vorgaben.

- Hundekot an öffentlichen Orten muss vom Hundebesitzer beseitigt werden.

- Auf Spielplätzen und in Geschäften haben Hunde nichts verloren.

- Fremden Hunden gegenüber sollte man sich neutral verhalten. Keine Drohgebärden zum Verscheuchen von Hunden.

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