Arbeitslos – was nun?
Achtung: Gleich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit sollte eine Meldung beim AMS erfolgen.
BEZIRK (ska). Arbeitnehmer können, sobald diesen bekannt ist, dass Arbeitslosigkeit eintreten wird, beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine Frühmeldung vornehmen. Laut Rudolf Zweimüller, stellvertretender Leiter des AMS in Schärding, kann dies sowohl persönlich in der Geschäftsstelle, als auch telefonisch oder mittels eAMS-Konto geschehen.
Eines sei aber besonders wichtig: "Um keinen finanziellen Nachteil zu erleiden, muss die Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und Arbeitslosengeld beantragt werden", wie Zweimüller mitteilt. In den meisten Fällen seien dazu keine Unterlagen nötig. Das AMS könne alle notwendigen Informationen eruieren. "Sollten für die Bearbeitung dennoch welche nötig sein, erhalten die Kunden für die Rückgabe ihres Antrages einen Termin", erklärt der Experte.
Dann werden in einem Beratungsgespräch die nächsten Schritte hin zu einem neuen Arbeitsplatz festgelegt. Gleichzeitig beginnt die Suche nach geeigneten Arbeitsstellen. Wenn sich diese schwierig gestaltet, kann das AMS laut Zweimüller unterstützend Kurse anbieten. In diesen werden verschiedene Inhalte vermittelt oder aufgefrischt, wie beispielswiese EDV-Grundkenntnisse. Zudem können der ECDL (Anm. d. Red. Computerführerschein), der Industrieführerschein sowie der Kran- oder Staplerschein gemacht werden. Auch Fachkurse- beziehungsweise Fachtrainings in den Bereichen Büro, Metall, Lager und Bau werden vor Ort angeboten. In den meisten Kursen sind laut Zweimüller auch Berufsorientierungsinhalte und Bewerbungstrainings inkludiert.
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