Was man alles für den Ferialjob wissen muss
Bei der Sommertour des NÖAAB wurden Ferialarbeiter über ihre Rechte und Pflichten informiert.
SCHEIBBS. 180 junge Menschen aus dem Bezirk arbeiten heuer in den Ferien, 20 davon in der Stadtgemeinde Scheibbs. Bei einem Betriebsbesuch des NÖAAB wurden sie über die rechtlichen Aspekte ihrer Tätigkeiten aufgeklärt.
"In der Regel gilt, dass Ferialarbeiter dieselben Rechte wie alle anderen Mitarbeiter auch haben", so die Landesabgeordnete Bettina Rausch.
Ihr Kollege Anton Erber führt das genauer aus:
"Ferialarbeiter gehen ein ganz normales Dienstverhältnis ein und haben dieselben Ansprüche wie alle anderen Arbeiter eines Betriebes“, sagt er.
Anders ist es bei einem Praktikum, da dabei die Ausbildung im Vordergund steht. Dabei gibt es aber eine Ausnahme: "Sobald Praktikanten ein freiwilliges Taschengeld erhalten, gelten sie als vollwertige Dienstnehmer und sind der Sozialversicherung zu melden," erklärt Erber.
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