Freizeitwohnsitz: Unklarheit

Johann Spitaler steht vor seinem alten Freizeitwohnsitz, den er gerne um wenige Meter versetzt neu errichten will.
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  • Johann Spitaler steht vor seinem alten Freizeitwohnsitz, den er gerne um wenige Meter versetzt neu errichten will.
  • hochgeladen von Dagmar Knoflach-Haberditz

HIPPACH/SCHWENDBERG (dk). Eine wahre Odyssee hat der Nebenerwerbsbauer Johann Spitaler bislang schon erlebt. Auf seinem Grundstück am Schwendberg steht ein rechtmäßig gewidmeter alter Freizeitwohnsitz. Das Dach ist undicht, der Kamin ist nicht mehr sicher. Alles, was er machen möchte, ist, das alte Gebäude, das mitten in einen Steilhang gebaut wurde, 30 Meter weiter unten auf seinem Grundstück neu zu errichten – ein Vorhaben mit vielen Stolpersteinen.

Von Pontius bis Pilatus

"Wir werden von einer Stelle zur nächsten geschickt, und keiner weiß eigentlich so richtig, wer zuständig ist", beklagt Johann Spitaler. Er versteht nicht, warum es offensichtlich ein Ding der Unmöglichkeit ist, auf seinem eigenen Grundstück ein 55 m² kleines Häuschen zu sanieren und im Zuge dessen an eine Stelle zu setzen, die für die infrastrukturellen Voraussetzungen wie Kanal, Strom und Wasser leichter zu erreichen ist. An Ort und Stelle, wo das neu errichtete Gebäude stehen soll, steht bis dato ein nicht mehr verwendeter alter Stall. Der bisherige Freizeitwohnsitz soll komplett abgerissen werden.

Bürgermeister klärt auf

Die Gemeinde Hippach ist als Bauinstanz für diese Angelegenheit zuständig. Bgm. Gerhard Hundsbichler ist mit der Sache betraut und klärt die Umstände auf. "Es hat vor ein paar Jahren einmal ein Gerücht gegeben, dass ein Freizeitwohnsitz auf dem eigenen Grundstück verlegt werden kann. Aber das stimmt nicht", weiß Hundsbichler. Jeder Freizeitwohnsitz musste in den 1990er-Jahren dokumentiert und genehmigt werden, daraufhin erhielt jeder eine eigene Bauparzelle. "Eine Verlegung auf eine andere Bauparzelle, die nicht als Freizeitwohnsitz gewidmet ist, ist gesetzlich nicht möglich", erklärt der Bürgermeister weiter. Wenn es nach ihm persönlich ginge, wäre es ihm egal, ob der Freizeitwohnsitz 30 Meter weiter oben oder unten ist, aber im Gesetz stehe es eindeutig so geschrieben. Auch ein Abriss und Neubau sei nicht zulässig, da die Gemeinde Hippach keine neuen Freizeitwohnsitze mehr genehmigen kann. Die 8 %-Grenze ist bereits erreicht.

Johann Spitaler steht vor seinem alten Freizeitwohnsitz, den er gerne um wenige Meter versetzt neu errichten will.
Bgm. Gerhard Hundsbichler klärt in der Sache auf und beruft sich aufs Gesetz.
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