Bezirk Spittal
Feuerverbotsverordnung in Kraft
Die Bezirkshauptmannschaft Spittal spricht aufgrund der Trockenheit ein Feueranzünd- und Rauchverbot im Wald und in dessen Gefährdungsbereich aus. Strafen drohen!
BEZIRK SPITTAL. Die herrschenden Witterungsverhältnisse – insbesondere die Trockenheit – begünstigen die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden. Aus aktuellem Anlass - Waldbrand am Burgstallboden - erließ die Bezirkshauptmannschaft Spittal eine Verordnung, die jegliches Feueranzünden sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen auch alle waldnahen Flächen) bis auf weiteres im Bezirk Spittal verbietet!
Verbot gilt im gesamten Bezirk
Das Verbot gilt für den gesamten Bezirk Spittal an der Drau. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 17 Forstgesetz 1975.
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