Mehr Waffenbesitzer im Bezirk

- hochgeladen von Verena Niedermüller
Im März und Oktober seien die Anträge auf Waffenbesitzkarten merklich gestiegen. Bezirkshauptmann spricht von Sicherheitsbedürfnis, Gutachterin von Sportschützen.
SPITTAL (ven). Die Anzahl der Anträge auf Waffenbesitzkarten und Waffenpässe ist im Bezirk merklich gestiegen. Die WOCHE fragte bei Bezirkshauptmann Klaus Brandner sowie Sachverständiger Andrea Egger nach den Gründen.
Menschen beunruhigt
"Wir haben in den vergangenen Wochen einen Anstieg bemerkt", so Brandner zur WOCHE. Den Grund sieht er einerseits im Flüchtlingsstrom, andererseits im vergrößerten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nach der Schließung von Polizeiposten. "Die Menschen im Bezirk sind einfach beunruhigt und wollen sich schützen", sagt er. Man wisse ja nicht, was noch käme. Laut Bezirkshauptmannschaft stechen die Monate März und Oktober in der Statistik besonders hervor. "Die Ausstellungen betreffen unterschiedliche Altersgruppen und überwiegend Männer", heißt es.
Mehr Sportschützen
Andrea Egger, nur eine Sachverständige auf einer Auswahlliste für Antragsteller, kann das größere Sicherheitsbedürfnis nicht bestätigen. "Die meisten der von mir begutachteten Antragsteller geben an, das Dokument aus sportlichen und freizeittechnischen Überlegungen zu benötigen. Der Sportschütze steht hier im Vordergrund", gibt sie an. Den Anstieg der Anträge habe aber auch sie bemerkt, bei ihr überwiegen die Männer im Alter zwischen 25 und 35 Jahren.
Allerdings hat Egger etwas beobachtet: "Zwar nicht im Rahmen der Gutachten, jedoch allgemein im Rahmen meiner klinischen Tätigkeit ergeben sich eindeutige Handlungsmotive in Richtung 'Sicherheit'", bestätigt sie. Nun stelle sich die Frage, ob die Angabe der Gründe auch der Wahrheit entspricht.
"Besser Pfefferspray"
Peter Ebenberger, Waffenhändler in Spittal, appelliert bei seinen Kunden an die Vernunft. "Wenn jemand eine Waffe haben will und mir erklärt, dass er sie zur Verteidigung in seinem Haus braucht, versuche ich immer zu erklären, dass dies nicht sinnvoll ist." Wenn der Einbrecher angeschossen wird, müsse sich der Schütze wegen schwerer Körperverletzung verantworten. "Ich empfehle daher lieber Pfefferspray, obwohl ich hier gegen mein Geschäft rede", so Ebenberger. Er bietet auch den sogenannten "Waffenführerschein" an, bei dem die Kunden im sicheren Umgang mit der Waffe in Theorie und Praxis geschult werden. "Viele wissen ja gar nicht, wie man eine Faustfeuerwaffe richtig handhabt." Außerdem: "Die sichere Aufbewahrung ist viel wichtiger als zu wissen, wie man ballert."
Der Weg zur Waffe
Wer eine Waffenbesitzkarte haben möchte, muss ein Antragsformular bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft holen. Dazu erhält der Antragsteller auch eine Liste mit Psychologen, die eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung durchführen dürfen. "Der Antragsteller hat die freie Wahl und vereinbart dann einen Termin".
Standardisierte Fragen
Laut Egger setzt sich die Begutachtung aus PC-gestützten psychologischen Testverfahren und einem standardisiertem Interview zusammen. "Die Tests zielen darauf ab, die Persönlichkeitsstruktur des Antragstellers zu evaluieren beziehungsweise seine Stressverarbeitungskompetenz zu erfassen." Er beantwortet dabei Fragen wie "Wenn ich durch irgendetwas oder irgendjemanden beeinträchtigt, innerlich erregt oder aus dem Gleichgewicht gebracht worden bin….., dann:
…besuche ich nette Freunde oder Bekannte
…nehme ich Beruhigungmittel
…esse ich etwas Gutes
…neige ich dazu, die Flucht zu ergreifen
Das standarisierte Interview dient dazu, soziodemographische Daten und auch den Grund für den Antrag zu erfassen. "Insgesamt dauert die Begutachtung circa eineinhalb Stunden", erklärt Egger.
Zur Sache:
Die Waffenbesitzkarte dient zum Erwerb und Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen (Kategorie B).
Der Waffenpass berechtigt neben Erwerb und Besitz auch das Führen von genehmigungspflichtigen Schusswaffen (Kategorie B).
Kategorie B: Faustfeuerwaffen und halbautomatische Gewehre
Waffenführerschein: Nachweis für den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen
Anträge auf Waffenbesitzkarten 2014: Insgesamt 73
Anträge 2015 bis Ende Oktober: 64
Verlässlichkeit:
§ 8. (1) Ein Mensch ist verläßlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er
1. Waffen mißbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2. mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3. Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verläßlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen



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