Bis zum letzten Atemzug
Das neue Erbrecht bringt etliche Veränderungen
SPITTAL (ven). Seit 1. Jänner 2017 gilt das neue Erbrecht. Mittlerweile liegen umfassende Erfahrungen im Umgang mit den neuen Bestimmungen und erste höchstgerichtliche Entscheidungen zu Zweifelsfragen vor. Deshalb informieren die Kärntner Rechtsanwälte in Kooperation mit den Kärntner Raiffeisenbanken sowie der WOCHE Kärnten in allen Bezirken, worauf es beim Vererben und Schenken ankommt.
Drei Anwälte
In Spittal informierten die Rechtsanwälte Silvia Anderwald, Gernot Götz und Gustav Hannes Ortner über die neuen Bestimmungen und Änderungen. Zuvor wurden sie und das interessierte Publikum von Raiffeisen-Bezirksbank-Direktor Uwe Maier begrüßt.
Pflichtteil und Testament
Die groben Punkte betrafen Pflichtteil und Testamentserstellung sowie Regelungen in einer Lebensgemeinschaft oder bei einer Scheidung. "Wenn man nichts regelt, passiert nichts. Nämlich nichts nach Ihren Wünschen", so Götz. Außerdem solle man sich fragen, ob man schon zu Lebzeiten übergibt oder alles erst nach dem Todesfall geschehen soll. "Schreiben Sie alles ins Testament, wir Anwälte beraten gerne."
Aus dem Publikum kamen viele Fragen, einiges wurde aber doch unter vier Augen im Anschluss an den Vortrag besprochen.
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