Einstellung der Reißeckbahn genehmigt
Oberste Seilbahnbehörde bestätigt wirtschaftliche Unzumutbarkeit des Weiterbetriebs und übermittelt Einstellungsbescheid.
REISSECK. Nun ist es - für viele traurige - Gewissheit: In einem Bescheid des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Seilbahnbehörde wird die „gänzliche und dauernde Einstellung“ des Betriebs der Reißeckbahn im Kärntner Mölltal genehmigt, heißt es in einer Aussendung des Verbunds.
Nicht mehr quersubventioniert
Da die Bahn für den Kraftwerksbetrieb nicht mehr erforderlich ist und damit durch Verbund auch nicht mehr quersubventioniert werden darf, bedeutet ein ausschließlich touristischer Bahnbetrieb hohe jährliche Betriebsabgänge, die wirtschaftlich nicht mehr zumutbar sind.
Nicht mehr zumutbar
Die Oberste Seilbahnbehörde hat auf Antrag des Seilbahnunternehmens die vorübergehende oder dauernde Einstellung einer öffentlichen Seilbahn zu bewilligen, wenn die Weiterführung dem Seilbahnunternehmen auf Grund der wirtschaftlichen Situation nicht mehr zugemutet werden kann und eine Weiterführung durch ein anderes Unternehmen nicht zu erwarten ist.
Zahlungen unzulässig
Die Reißeckbahn sei aufgrund des mittlerweile vollendeten schwertransportfähigen Straßenbaus für den Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks Reißeck II nicht mehr betriebsnotwendig, weshalb auch entsprechende Zuzahlungen innerhalb der einzelnen Tätigkeitsbereiche von Verbund zukünftig unzulässig geworden seien.
Hoher Verlust
Der rein touristische Betrieb der Reißeckbahn kann die hohen Bahnkosten nicht tragen: „Der Konzessionärin entsteht aus der Fortführung des Betriebs der Reißeckbahn allein für touristische Zwecke jährlich ein sehr hoher Verlust. Aufgrund der durchaus zweckmäßigen Einbindung in das Kärnten-Card-Betriebsprogramm können die daraus erzielbaren Erlöse bei weitem nicht die hohen Kosten aus Betrieb und Instandhaltung ausgleichen“, wird im Bescheid der Seilbahnbehörde festgestellt. Die betriebswirtschaftlichen Angaben von Verbund wurden in diesem Zusammenhang von Amtssachverständigen überprüft und bestätigt.
Im Bescheid wird zusammenfassend festgehalten, „dass aufgrund der dargestellten dauernden Verlustlage der Verbund Hydro Power GmbH eine Weiterführung des Betriebes der Reißeckbahn, I., II. und III. Teilstrecke langfristig nicht zugemutet werden kann. Alle bisherigen Bemühungen der Konzessionärin eine Weiterführung des Betriebes durch finanzielle Unterstützung der Gemeinden in der Region oder durch ein anderes Unternehmen herbeizuführen, sind gescheitert. Der Verbund Hydro Power GmbH kann eine Weiterführung des Betriebes aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht zugemutet werden. Eine Weiterführung durch ein anderes Unternehmen ist nicht zu erwarten.“
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