Kanalbau in Spittal: Fratresstraße gesperrt
Von 3. September bis 21. Dezember Fahrverbot in beide Richtungen.
SPITTAL. Aufgrund von Grabungsarbeiten für die Kanal- und Wasserbaumaßnahmen der Stadtgemeinde Spittal herrscht auf der Fratresstraße von den Objekten Nr. 12 bis Nr. 28 vom 3. September bis zum 21. Dezember 2018 ein Fahrverbot in beide Richtungen.
Die Sperre ist von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr aufrecht (ausgenommen Feiertage).
Ausnahmen
Zufahrt haben natürlich der Baustellenverkehr, Anrainer zwischen den Objekten Fratressstraße 12 bis 28 sowie die Zufahrt zum Gailpergerweg und Berechtigte mit einem Ausweis (Gehbehindertenausweis) nach § 29 b StVO 1960 mit Wohnsitzadresse Fratresstraße, Höhenstraße, Höhenweg, Fünfwundenweg, Ebnerwiese und Obere Ebnerwiese, wie die Bezirkshauptmannschaft Spittal ergänzend mitteilt.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.