Wirbel in Penker Pfarre
Trauerfamilie wollte Verabschiedung von ausgetretenem Kirchenmitglied in der Kirche. "Wille ist zu respektieren", so die Diözese.
REISSECK (ven). Nach einem Trauerfall in Penk im Mölltal wollten die Hinterbliebenen eine Verabschiedung in der Kirche. Der Verstorbene war jedoch bereits zuvor aus der Kirche ausgetreten, der Zugang zur Kirche blieb den Angehörigen mit dem Sarg verwehrt. Die WOCHE fragte nach, wie die Situation von der Kirche gehandhabt wird.
Manchmal möglich
"In einigen Kirchen ist es möglich, dass diese für die Verabschiedung von Verstorbenen genutzt werden darf, auch wenn diese aus der Kirchengemeinschaft ausgetreten sind", so die Hinterbliebene Edda Türk aus Penk in einem Brief an die WOCHE. Sie wollte ihrem Mann, der aus der Kirche ausgetreten ist, einen würdevollen Abschied bereiten.
Zugang verwehrt
Auf Nachfrage der Trauerfamilie bei Pfarrer P. Vijaya Madanu gab es die Zustimmung dazu, der Kirchenschlüssel sei bei Pfarrgemeinderatsmitglied Viktor Pacher abzuholen. Am Tag der Verabschiedung blieb der Trauerfamilie jedoch der Zugang zur Kirche verwehrt, sämtliche Anwesenden seien bestürzt darüber gewesen.
Die Argumente des Pfarrgemeinderates: Der Pfarrer habe die Bitte aufgrund der sprachlichen Barriere nicht verstanden, außerdem müsse der Pfarrgemeinderat seine Zustimmung zur Verabschiedung von ausgetretenen Mitgliedern in der Kirche geben."
Wille muss respektiert werden
Die WOCHE fragte bei der Diözese Gurk nach, wie es sich in solchen Fällen verhält. "Der Austritt des Verstorbenen muss von der Familie wie ein Testament, ein letzter Wille, respektiert werden", so Ordinariatskanzler der Diözese Jakob Ibounig. Schließlich habe der Verstorbene "sicherlich seine Gründe für den Austritt gehabt und die Familie muss das auch nach dem Tod akzeptieren".
Sarg vorher beerdigen
Eine Feier unter kirchlicher Betreuung ist durchaus möglich, wenn die Angehörigen es wünschen, aber: "Der Sarg darf dann nicht in die Kirche". Man könne ihn von der Aussegnungshalle direkt zum Grab bringen, ihn beerdigen und anschließend in der Kirche eine Messe abhalten. "Wenn die Angehörigen für ihre Verstorbenen im Rahmen der Messe beten möchten, darf das natürlich in der Kirche statt finden", erklärt er.
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