43-Jähriger vergewaltigt Ex-Freundin
6 Jahre Haft für Vergewaltigung

Die Frau soll von ihrem Ex in ihrer eigenen Wohnung vergewaltigt. SYMBOLFOTO | Foto: pixabay.com
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Trotz Gegenwehr und einem deutlichen „Hör auf“ soll ein 43-Jähriger im Oktober seine Ex-Freundin in St. Pölten vergewaltigt haben. Danach habe er ihren Kopf gegen einen Schrank gestoßen und mit einer offenen Bierdose zugeschlagen.

Die Frau soll von ihrem Ex in ihrer eigenen Wohnung vergewaltigt. SYMBOLFOTO | Foto: pixabay.com
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ST. PÖLTEN. Am Landesgericht St. Pölten musste sich der Vorbestrafte nun wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verantworten, wobei Staatsanwalt Bernd Schneider den Widerruf der bedingt nachgesehenen Vorstrafen von 2019 und 2021 beantragte.

Vergewaltigung in Wohnung der Frau

Als der Gewalttäter im Oktober, etwa eine Woche nach der Trennung, bei seiner Ex-Freundin auftauchte, versuchte diese ihn durch die geschlossene Wohnungstüre abzuwimmeln. Dennoch sei es dem Betrunkenen bald darauf gelungen, in die Wohnung zu kommen. Zunächst habe er sich sehr lieb ihr gegenüber verhalten. Als er ihr schließlich jedoch zu nahe gerückt sei, habe sie sich in das Schlafzimmer zurückgezogen. Er sei ihr gefolgt und nach anfänglicher Duldung seiner sexuellen Handlungen, habe sie starke Schmerzen im Unterleib verspürt. Ihr Flehen, aufzuhören, habe er jedoch ignoriert, sie festgehalten und den Geschlechtsverkehr fortgesetzt. Dabei sei es zu Verletzungen im Intimbereich gekommen, durch den anschließenden Schlag mit der Bierdose habe er ihr eine Rissquetschwunde am Kopf zugefügt. Die Verletzungen des Opfers wurden nach dem Vorfall medizinisch abgeklärt.

Außerdem soll der Angeklagte dem Opfer einen Schlag mit der Bierdose verpasst haben, dies führte zu einer Rissquetschwunde am Kopf des Opfers. SYMBOLFOTO | Foto: pixabay.com
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"Dafür war ich zu betrunken"

„Nicht schuldig“, so der Angeklagte zur vorsitzenden Richterin Doris Wais-Pfeffer. Er begründete dies damit, dass es an diesem Tag zu gar keinen sexuellen Handlungen gekommen sei.

„Dafür war ich viel zu betrunken!“

Verfahrenshelfer Peter Resch erklärte, dass es die Tage vor der Trennung zu einvernehmlichem Sex gekommen sei und es keine Beweise dafür gebe, ob die Verletzungen nicht bereits damals entstanden seien. Zu den psychischen Folgen, für die Opfervertreterin Nora Maximiuk auf die Notwendigkeit sowohl einer stationären, aber auch ambulanten Behandlung verwies, konterte Resch, dass die Frau bereits vorher an einer psychischen Erkrankung gelitten habe. Die Forderungen Maximiuks in Höhe von 3.000 Euro für die erlittenen Schmerzen wurden seitens des Angeklagten zurückgewiesen.

Schöffensenat glaubt dem Opfer

Der Schöffensenat verurteilte den 43-Jährigen anklagekonform zu sechs Jahren Haft und widerrief sieben Monate aus den bedingten Vorstrafen. Dem Opfer wurden vorerst 500 Euro zugesprochen (nicht rechtskräftig). Wais-Pfeffer begründete den Schuldspruch mit der Glaubwürdigkeit der Frau, die keinerlei Belastungstendenzen gezeigt habe. Im Juli 2022 zog sie eine Anzeige gegen den Mann zurück, als es nach einem Polizeieinsatz zu Ermittlungen kommen sollte. Wie bereits 2019 und 2021 spielte Alkohol, sowie die Gewalt gegen Frauen eine Rolle. Diesmal sei der Mann jedoch nicht so betrunken gewesen, dass er nicht gewusst habe, was er tut.

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