Afghane drohte mit Küchenmesser

Verfahrenshelferin Martina Gaspar | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Kein Verständnis zeigte ein 26-jähriger Asylwerber aus Afghanistan für den Schuldspruch der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer, die ihn wegen gefährlicher Drohung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, fünf davon bedingt, verurteilte (nicht rechtskräftig). Die Probezeit seiner Vorstrafe, bei der er wegen eines Suchtgiftdeliktes zu drei Monaten bedingt verurteilt worden war, verlängerte sie auf fünf Jahre.

Lärm störte Nachbarn

Anlass für den Prozess war ein Streit in einer Unterkunft in St. Pölten Ende Juli 2017. Zwei Männer fühlten sich durch den Lärm der Asylwerber in der Nachbarwohnung so gestört, dass einer der beiden an die Tür der Störenfriede klopfte und die Bewohner aufforderte, den Lärm einzustellen. In der Folge kam es am Gang zu einer Streiterei, wobei der Afghane dem zweiten Nachbar mit einem Küchenmesser gedroht habe, indem er Stichbewegungen ausgeführt haben soll.
„Wenn der Herbert net schnö auf die Seiten g'hupft wär, war's a Bauchstich g'wesen“, schilderte der 35-jährige Mitbewohner des Bedrohten, der über das Stiegenhaus flüchtete. Er selbst habe sich in seiner Wohnung einsperren wollen, da habe der Afghane gedroht, ihm das Messer „in den A… zu stechen“. „Ja sicher hab ich Angst g'habt“, erklärte der Zeuge, dessen Aussage die Richterin aufgrund anderer Zeugenberichte als etwas übertrieben wertete und den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung daher auch fallen ließ.

Afghane wollte Berufung einlegen

Der Angeklagte erklärte sich nicht schuldig. Er habe das Messer nur genommen, weil der 35-Jährige ebenfalls mit einem Messer bewaffnet gewesen sei. „Ich habe kein Messer gehabt“, so der Zeuge, der sich darauf berief, dass die einschreitenden Beamten auch nichts Entsprechendes gefunden hätten. Verfahrenshelferin Martina Gaspar stellte dennoch ein „Notwehrargument“ in den Raum, riet dem Afghanen jedoch dazu, das Urteil anzunehmen. Erst nach heftigem Protest, wobei der 26-Jährige zunächst gegen den Schuldspruch Berufung einlegen wollte, akzeptierte er das Urteil.

Verfahrenshelferin Martina Gaspar | Foto: Probst
Richterin Doris Wais-Pfeffer | Foto: Probst

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