Bankomat-Hacker aus Moskau verurteilt
Ein 37-Jähriger installierte auch auf Geldautomaten in St. Pöltner Supermärkten eine diebische Software.
ST. PÖLTEN (ip). Bei insgesamt acht bestimmten Bankomattypen in Niederösterreich und Wien spielte eine Russenbande im November 2017 eine Software auf die Automaten, mit der es ihr zumindest in fünf Fällen gelang, Fünfziger und Hunderter im Gesamtwert von 177.250 Euro zu erbeuten.
Hotspot über Handy
Warum ein Richter kürzlich die Methode eines Rumänen, der eine mit Klebestreifen versehene Holzleiste in den Ausgabeschlitz von Bankomaten installierte, als „mittelalterlich“ bezeichnete, war klar, nachdem die St. Pöltner Staatsanwältin Kathrin Bauer die Vorgangsweise einer kriminellen Organisation erklärte, von der ein 37-Jähriger nun zur Verantwortung gezogen wurde. Seine beiden mutmaßlichen Komplizen, deren Namen der Angeklagte preisgegeben hat, werden gesondert verfolgt. Laut Bauer öffneten die Täter mit einem speziellen Schlüssel die Geldautomaten und verbanden diese mit einem Notebook. Mit einem Mobiltelefon richteten sie einen Hotspot ein, um an eine Internetverbindung zu gelangen, über die sie die Software auf die Bankomaten spielten.
Über 300.000 Euro Schaden
Damit richteten sie einen Gesamtschaden in Höhe von mehr als 300.000 Euro an. Zu den Vorwürfen befragt, gestand der Taxiunternehmer aus Moskau, dass er einerseits für die Hotspots verantwortlich gewesen sei, andererseits habe er Aufpasserdienste geleistet. Das erbeutete Geld habe ein Mittäter einem Kurier übergeben. Ihm selbst habe man versprochen, dass er mit den Coups so viel verdiene, wie als Unternehmer in einem Jahr.
Cyber-Kriminalität
Zu den Tatorten zählten Mitte November auch Bankomaten in St. Pöltner und Melker Supermärkten, wo Beamte sich wegen der so genannten „Black Box Attacks“ bereits auf die Lauer gelegt und vorerst zumindest den 37-Jährigen festnehmen konnten. Verteidiger Michael Hofbauer verwies in seinem Plädoyer auf das Geständnis, die Unbescholtenheit, sowie den Beitrag seines Mandanten zur Wahrheitsfindung als wesentliche Milderungsgründe beim Strafmaß, das bis zu zehn Jahren angesetzt ist. Der Schöffensenat verurteilte den Russen wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstählen im Rahmen einer kriminellen Organisation zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten (nicht rechtskräftig). Richterin Alexandra Glösl stellte in ihrer Urteilsbegründung den Milderungsgründen die hohe Professionalität sowie die Höhe des Schadens gegenüber und sprach dem Bankomat-Betreiber eine Schadensgutmachung in Höhe von 177.250 Euro zu. Die Strafe war dem Beschuldigten zu hoch. Im Namen seines Mandanten legte Hofbauer daher Berufung ein, Bauer gab vorerst keine Erklärung ab.
Text und Fotos: Ilse Probst
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