Bedingte Haftstrafen wegen Schwarzschlachtungen im Raum St. Pölten
ST. PÖLTEN (ip). „Der Ausspruch von bedingten Strafen war zu erwarten. Der Vorwurf des Betruges ist jedoch nicht gerechtfertigt“, kommentierte Verteidiger Christian Reiter die Urteile gegen zwei Landwirteehepaare, denen die St. Pöltner Staatsanwältin Michaela Obenaus vorgeworfen hatte, Spanferkel schwarz geschlachtet und einen gefälschten Fleischbeschaustempel verwendet zu haben.
Anlässlich einer Hausdurchsuchung entdeckte man in dem Familienbetrieb im Großraum St. Pölten einen nicht angemeldeten, gut getarnten Raum, in dem zwischen April 2011 und Jänner 2013 Ferkel geschlachtet wurden, obwohl es seit 1995 offiziell zu keinen Schlachtungen mehr gekommen sei und auch keine Fleischbeschau seitens eines Tierarztes mehr vorgenommen wurde. Ab 2012 habe man die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen mit einem gefälschten Stempel vorgetäuscht.
Die Verteidiger gingen davon aus, dass gesetzliche Bestimmungen zwar nicht eingehalten worden waren, es habe jedoch keine Gesundheitsgefährdung und keinen Schaden gegeben. Man habe keinen Bereicherungsvorsatz gehabt, die Angeklagten hätten nur für den Bedarfsfall, etwa bei zeitlich knapper Bestellung, Fleisch für die Kunden parat haben wollen.
„Ohne Beschau darf Fleisch einfach nicht auf den Markt kommen“, unterstrich Obenaus den Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Der vorsitzende Richter des Schöffensenats Slawomir Wiaderek begründete die Schuldsprüche damit, dass sich die Schweinezüchter mehr als zwei Jahre hindurch eine fortlaufende Einnahme verschafft hätten, obwohl sie wussten, dass ihr Vorgehen verboten war. Eine Gefährdung der Konsumenten sei ohne Kontrolle durchaus möglich gewesen, obwohl in diesem Fall niemand von minderer Qualität spreche.
Der angeklagte Seniorchef fasste seiner Beteiligung entsprechend zehn Monate bedingt, seine Ehefrau acht Monate bedingte Freiheitsstrafe aus. Reiter empfahl, dazu vorerst keine Erklärung abzugeben. Ebenfalls nicht rechtskräftig sind die jeweils zwölf Monate bedingt für das Ehepaar der zweiten Generation. Dem Schaden entsprechend, man ging von rund 210 illegal geschlachteten Tieren aus, ist ein Verfall in Höhe von 44.000 Euro an den Staat abzuführen.
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