St. Pölten
Diebische Asylwerber zu zehn Monaten Haft verurteilt
Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls wurden zwei Georgier (26, 27 Jahre) am Landesgericht St. Pölten zu je zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, dem älteren Landsmann wurden dabei sieben Monate bedingt nachgesehen (rechtskräftig). Ein dritter Georgier wurde nicht sofort festgenommen und ist mittlerweile nicht mehr auffindbar.
REGION. Staatsanwalt Thomas Korntheuer warf den drei Asylwerbern vor, am 23. August dieses Jahres diverse Geschäfte aufgesucht und „begehrte Diebesobjekte“ im Gesamtwert von rund 1.000 Euro gestohlen zu haben. Während der untergetauchte Beschuldigte jeweils im Auto wartete, besorgten die beiden Komplizen hochpreisige Parfums, Whisky, sowie Rasierklingen und Rasierer, also Produkte, die sich für den Wiederverkauf eigneten. In Kirchberg an der Pielach beendete eine aufmerksame Verkäuferin den Beutezug des Trios, indem sie die Polizei verständigte.
Zunächst nur abschwächend geständig wies Richter Andreas Beneder die Angeklagten darauf hin: „Das ist kein Geständnis, das ist nichts wert, was Sie da sagen!“ Verfahrenshelfer Alfred Schneider und Andrea Schmidt nahmen die beiden Georgier vor dem Gerichtssaal noch einmal ins Gebet, in der Folge bekannten sie sich im Sinne des Strafantrags schuldig.
Drogenkonsum finanzieren
„Ich hatte schon viele Erscheinungen, weil ich zwei, drei Tage keine Drogen mehr hatte“, erklärte der 26-Jährige. Wie sein älterer Landsmann versuchte man, durch den Verkauf der gestohlenen Waren den Drogenkonsum zu finanzieren, obwohl man eigentlich auf der Fahrt zu den diversen Geschäften die Diebstähle nicht eingeplant habe.
Die Haftstrafen begründete Beneder vor allem mit den elf, meist einschlägigen Vorstrafen des 26-Jährigen, die er bereits in Deutschland und der Schweiz ausgefasst hatte, während der 27-Jährige bis jetzt „nur“ dreimal in Frankreich verurteilt worden war.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.