Landesgericht St. Pölten
Ehepaar nutzte Demenzkranken brutal aus

Privatbeteiligtenvertreter Martin Führer  | Foto: IP
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Als „schwerst verwerflich“ bezeichnete der St. Pöltner Staatsanwalt Thomas Korntheuer das Verhalten eines Ehepaares, das die Demenzerkrankung eines mittlerweile Verstorbenen ausnutzte und mit insgesamt 800.000 Euro unter anderem die eigenen Schulden begleichen wollte.

ST. PÖLTEN (ip). Der Sohn der beiden Angeklagten, der als Bankberater mit der Situation des damals 78-jährigen St. Pöltners vertraut war, vermittelte seine Eltern 2018, um dem kranken Pensionisten zu helfen. Bis Herbst 2019 verschlechterte sich vor allem der Geisteszustand des Mannes und als er nahezu vermögenslos verstarb, forschte die leibliche Tochter nach dem Verbleib des vermuteten Erbes.

Der Vertrag

Nach zögerlichen Zugeständnissen in der ersten Verhandlung legte Verteidigerin Kristina Venturini ihren Mandanten nun nahe, ein umfassendes Schuldbekenntnis abzulegen. Schon Wochen vor der schweren Erkrankung des Mannes, so der 48-jährige Beschuldigte, hätte man ausgemacht, dass das Ehepaar das gesamte Vermögen bekommen sollte. Im Mai 2019 erhielt er die Zeichnungsberechtigung für das Konto des Erkrankten und behob bis Juli mehrfach Tausende Euros, mit denen unter anderem Möbelkäufe finanziert wurden. Ein Wertpapierdepot des Opfers sei mit dessen Einverständnis aufgelöst und zugunsten des Ehepaares als Lebensversicherung neu eingelegt worden. Hätte die Versicherung zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass bereits ein Pflegschaftsverfahren eingeleitet worden war, wäre dieser Vertrag nie zustande gekommen.
Das Haus des Pensionisten sollte die 50-jährige Beschuldigte erhalten. Als ein Notar aus dem Wienerwald auf ein Gutachten zur Geschäftsfähigkeit des Pensionisten, dem bereits eine mittelschwere Demenz attestiert worden war, bestand, ließ das Ehepaar den Kranken ein handschriftliches Testament aufsetzen. Gleichzeitig ließ man in Wien privat ein weiteres Gutachten erstellen, das entsprechend vorteilhaft für das Ehepaar ausfiel. Dieses Attest erschien dem vorsitzenden Richter mehr als unseriös. Er werde sich diesbezüglich an die Ärztekammer wenden, meinte Herr Rat. Zum Bankberater, gegen den das Verfahren eingestellt wurde, meinte er: „Ich glaube, dass es auch in seinem Fall zu einer Verurteilung gekommen wäre.“ Anlass für Untreue und schweren Betrug war seiner Meinung nach Geldgier, obwohl er dem Paar zugute hielt, dass es dem Opfer aber auch über Monate das Leben erleichtert habe.

Das Urteil

Der Schöffensenat verurteilte den 48-Jährigen zu zwei Jahren, seine Ehefrau zu 18 Monaten Haft (nicht rechtskräftig). Privatbeteiligtenvertreter Martin Führer wurde mit den Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Wichtig für den Anwalt ist, dass das Beweisverfahren zeigte, dass einerseits die Bargeldbehebungen in Höhe von rund 250.000 Euro zu Unrecht stattfanden, andererseits auch die Verträge für eine Lebensversicherung und eine Liegenschaft für nichtig erklärt wurden.

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