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Eintragungsverfahren für Volksbegehren

Das Rathaus ist Eintragungsort für die Volksbegehren. | Foto: Josef Vorlaufer
  • Das Rathaus ist Eintragungsort für die Volksbegehren.
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Am 20. Juni 2022 starten folgende Volksbegehren: „Rücktritt Bundesregierung“, „Nein zur Impfpflicht“.

ST. PÖLTEN (pa). Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 20. Juni 2022 bis (einschließlich) Montag, 27. Juni 2022 in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.

Die Eintragung kann auch online (www.bmi.gv.at/volksbegehren) bis einschließlich 27. Juni, 20 Uhr, getätigt werden. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. Mai 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für die Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Eintragungsort

Rathaus St. Pölten, 1. Stock, Gemeinderatssitzungssaal, Rathausplatz 1 (barrierefrei)

Öffnungszeiten

Montag, 20. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr; Dienstag, 21. Juni 2022, von 8 bis 20 Uhr; Mittwoch, 22. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr; Donnerstag, 23. Juni 2022, von 8 bis 20 Uhr; Freitag, 24. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr; Samstag, 25. Juni 2022, von 8 bis 12 Uhr; Sonntag, 26. Juni 2022 – geschlossen; Montag, 27. Juni 2022, von 8 bis 16 Uhr.

Online können Eintragungen bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. Juni 2022), 20 Uhr durchgeführt werden.

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