Euro-Blüten als Lohn für Prostituierte
ST. PÖLTEN (ip). Ziemlich dilettantisch produzierte ein 19-jähriger Lehrling im Mai 2015 sechs Stück 100-Euro-Scheine mit seinem Drucker. Wenige Tage später versuchte er damit eine Prostituierte zu bezahlen. Die Dame verständigte die Polizei.
„Sie sagen das, als wär es das Selbstverständlichste von der Welt“, wunderte sich der St. Pöltner Jugendrichter Markus Grünberger über die Erklärung des Beschuldigten bezüglich der Herstellung der Blüten. Auf normalem Druckerpapier und ohne jede Beachtung von Sicherheitsmerkmalen druckte er die aus dem Internet heruntergeladenen Abbildungen aus und schnitt sie mit einer Schere zurecht, bevor er sie in seiner Schreibtischlade versteckte. „Damit es keiner bemerkt“, so die naive Erklärung des Angeklagten.
Er habe nicht vorgehabt, die Scheine auch zu verwenden, meinte er im Gegensatz zu Staatsanwalt Michael Lindenbauer, der davon ausging, dass der Lehrling bei der Herstellung schon genau gewusst habe, wozu er das Falschgeld verwenden werde.
Einige Tage später kontaktierte der Lehrling eine Prostituierte, die zu ihm nach Hause kam. „Sie hat im Voraus 280 Euro verlangt, für zwei Stunden“, setzte der 19-Jährige sein Geständnis fort. Er übergab ihr drei Blüten und als sie ihn fragte, ob er noch andere Scheine habe, „… da hab ich ihr die anderen drei gegeben!“ Die Dame griff zum Telefon, lotste den Burschen vor das Haus, wo bereits die Polizei wartete.
Als „stümperhaft“ bezeichnete Verteidiger Josef Gallauner das Vorgehen seines Mandanten, riet ihm jedoch, das relativ milde Urteil von sechs Monaten bedingt anzunehmen. Lindenbauer gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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