Freud und Leid aus der Dose
Graffitis verursachen im Raum St. Pölten hohe Schäden. Geschnappt werden die "Künstler" aber selten.
ST. PÖLTEN (red). Früher sah man sie nur in Krimis aus New York, heute sind sie weit bis in die entlegensten Gebiete vorgedrungen: Graffitis verursachen jährlich einen Schaden in Millionenhöhe. Die Sprayer hinterlassen ihre „Kunstwerke" und Unterschriften (Tags) an Hauswänden, S-Bahnen oder Brücken. Erst Anfang April machten sich Sprayer am Katastrophenlager der Feuerwehr Maria Anzbach zu schaffen. "Wir sind froh, dass es nicht auf dem frisch verputzten Feuerwehrhaus war", sagt Kommandant-Stv. Harald Jokl. "Probleme haben wir öfter bei der Bahnunterführung Wielandsthal", so wiederum Herzogenburgs Amtsleiter Kurt Schirmer. In der Landeshauptstadt hinterlässt etwa ein Fan des SKN St. Pölten seine kunstvollen Spuren.
Von einer Sprayer-Szene will Michael Hogl aber nicht sprechen. Es seien einzelne Leute, die Schriftzüge zur Reviermarkierung oder als Ausdruck des Protests hinterlassen würden. Hogl kennt sich vor allem mit den legalen Gegebenheiten der Graffiti-Künstler in St. Pölten aus. Als Mitarbeiter des Jugendzentrums Steppenwolf bot er Kreativen stets Platz für Street-Art und engagierte sich bei den "Mai Jams", die Sprayer aus halb Europa nach St. Pölten lockten, wo sie sich auf dem ehemaligen Schlachthof austoben konnten. Derart legalen Möglichkeiten, zu denen auch die Graffiti-Wall beim Sommerbad zählt, steht freilich der Reiz des Illegalen gegenüber.
Einen Zug zu besprühen sei laut Hogl dahingehend so etwas wie die "Königsdisziplin". "Der Thrill dabei, man muss den Bahnhof auschecken, darauf achten, dass die Dosen beim Schütteln nicht klackern", sagt Hogl*. Im Jahr 2014 wurden in St. Pölten Land 14 Sachbeschädigungen durch Graffitis angezeigt. In St. Pölten Stadt waren es 9. 2015 waren es 14 beziehungsweise 8 Fälle. Die Aufklärungsquote 2015 im Bezirk lag bei 16,7, in der Stadt bei 0 Prozent. "Die Täter sind noch unbekannt", heißt es seitens der Polizei auch zum Fall in Maria Anzbach.
Zur Sache
Rechtlich gesehen kommen beim Sprayen Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB, ab 3.000 Euro Schaden) mit Strafen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zum Tragen. Nicht zu vergessen sind zivilrechtliche Klagen der Geschädigten, die die Täter durch den hohen Schaden oft ein Leben lang nicht zurückzahlen können.
* Bei manchen Lesern dürte der Eindruck entstanden sein, dass Michael Hogl selbst einmal einen Zug besprüht habe. Das ist nicht der Fall. Auch sonst hat sich der junge Mann nie an illegalen Spray-Aktionen beteiligt. Ganz im Gegenteil, rund um das Jugendzentrum Steppenwolf hat er stets versucht, Graffiti-Künstlern legale Möglichkeiten zu bieten. Dazu zählen auch Graffiti-Workshops. Der nächste derartige Workshop soll übrigens im kommenden Herbst stattfinden.
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