Prozess
"Häfn-Zündler" vor Gericht
Amstettner Zündler (46) ließ Rauch in der St. Pöltner Justizvollzugsanstalt aufsteigen.
ST. PÖLTEN (ip). „De ham mi fixiert wie a Viech“, protestierte ein 46-jähriger Amstettner im Prozess am Landesgericht St. Pölten und versuchte damit zu erklären, dass er sich gegen die Justizwachebeamten gar nicht wehren hätte können, als man ihn in eine besonders gesicherte Zelle bringen wollte.
Gegenstände angezündet
Notwendig, so die Beamten der JVA St. Pölten, sei der „Umzug“ gewesen, nachdem am 18. Februar dieses Jahres Brandgeruch aus dem Haftraum des Amstettners kam, der Gegenstände angezündet hatte. Am Weg in eine gesicherte Zelle habe sich der Beschuldigte so heftig gewehrt, dass er umfassend fixiert werden musste. Gleichzeitig wurde auch ein Messer sichergestellt. Es war nicht das erste Mal, dass der Mann mit dem Feuer spielte. Laut Staatsanwältin Barbara Kirchner habe er in Amstetten mit einem brennenden Tuch im Dezember 2018 den Inhalt eines Altkleidersammelcontainers angezündet. Auch ein Altpapiercontainer auf einer Müllinsel ging in Flammen auf. Wie der Brandermittler vor Gericht meinte, hätte es bei entsprechenden Windverhältnissen durchaus zu einem Übergreifen der Flammen auf das angrenzende Wohnhaus kommen können. Nur das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr habe Schlimmeres verhindert, beantwortete der Zeuge die Frage von Verteidiger Sebastian Feigl. Für Richterin Alexandra Glösl bedarf es dazu noch eines Sachverständigen, um zu klären, ob es sich um die Gefahr einer Feuersbrunst und damit um Brandstiftung handelte, oder ob das milder zu bestrafende Delikt der Sachbeschädigung vorlag.
Schwer depressiv
Hinweise auf den möglichen Täter kamen von der ehemaligen Lebensgefährtin des 46-Jährigen und deren Bruder, die bereits vor den Bränden in mehreren Nachrichten von ihm erfuhren, dass das Wohnen in dieser Siedlung gefährlich sei, dass es brennen und mit automatischen Waffen geschossen werde, wobei sie vom Waffenbesitz des Mannes wussten. Den Geschwistern sei darüber hinaus auch aufgefallen, dass sich der Angeklagte nach der Trennung, dem Tod des Vaters und dem Verlust des Arbeitsplatzes stark verändert habe. In der Psychiatrie habe man ihm nur leichte Medikamente für angeblich schwere Depressionen verabreicht, erklärte die Gerichtsgutachterin. Die Diagnose passe jedoch nicht zu seinem Verhalten. Ihrer Meinung nach handle es sich um eine schwere Persönlichkeitsstörung, die in Stresssituationen zu unberechenbaren Reaktionen führen könne. Ohne Behandlung bestehe nach wie vor die Gefahr, dass er seine Spannungen mit aggressiven Handlungen abbaue. Er zeige keinerlei Krankheits- und Behandlungseinsicht, unter normalen Haftbedingungen sei er jedoch nur sehr schwer zu führen.
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