St. Pölten
Häftlinge wegen schwerer Körperveletzung vor Gericht
Zwei Häftlinge (35 u. 22 Jahre alt) der Justizanstalt St. Pölten mussten sich am Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung eines Mitinsassen verantworten, nachdem dieser im Zuge mehrerer Faustschläge einen Unterkieferbruch erlitten hatte.
ST. PÖLTEN. Der 35-Jährige blieb bis zuletzt dabei, nicht schuldig zu sein, der 22-Jährige legte nach Rücksprache mit Verteidiger Florian Steinwendtner ein Geständnis ab, mit dem er auch den Mitangeklagten belastete.
Faustschlag beim Pokern
Die Freizeitgestaltung der Inhaftierten dürfte zwischen 8. und 25. September des Vorjahres nicht immer entspannend gewesen sein. Man vertrieb sich die Zeit mit Pokern, wobei ein Zellengenosse mangels Geld vorschlug, dem jeweiligen Verlierer einen Faustschlag zu verpassen. Dabei rechnete er vermutlich nicht damit, dass er selbst gleich mehrfach das Nachsehen haben würde. Mehrere verlorene Runden des unbelehrbaren Spielers beglichen die beiden Angeklagten mit Faustschlägen, wobei der 22-Jährige dem 35-Jährigen die beiden letzten Schläge überließ. Dabei vernahm das Opfer ein Knaxen. In der Folge konnte es zumindest eine Woche lang nicht einmal sein Mittagessen konsumieren. Von sich aus nahm er aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zunächst keine ärztliche Hilfe in Anspruch, in seiner späteren Aussage sprach er aber auch von Nötigung und gefährlicher Drohung.
„Trink das, oder ich sperr’ dich die ganze Nacht am Häusl ein“,
habe der 22-Jährige verlangt und ihm einen Becher Urin in die Hand gedrückt. Darüber hinaus habe er ihn aufgefordert „mit ihm zu kämpfen wie ein Mann“, sonst würde er ihn abstechen. Dabei habe er vor seinem Opfer mit einem zugespitzten Besteckmesser herumgefuchtelt. Beide Vorwürfe waren nicht zweifelsfrei nachzuweisen.
Für den Pokereinsatz lieferte ein weiterer Mithäftling eine glaubwürdige Aussage. Damit belasteten insgesamt drei Personen, aber auch ein Gutachten, den leugnenden 35-Jährigen. Opfervertreter Christian Hirtzberger erhielt in der Folge den Zuspruch von 15.000 Euro Schmerzensgeld für die eingelösten schmerzhaften Spielschulden, wobei der Richter aber auch von einer Mitschuld des Opfers in Form von Provokation sprach.
Urteil ist rechtskräftig
Der bereits in Strafhaft befindliche 35-Jährige fasste in der Folge drei Jahre Haft aus. Der 22-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft. Auf ihn wartet noch ein Prozess wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Für seine Pokergewinne verurteilte ihn der Richter zu dreieinhalb Jahren Haft, zumal er nicht nur selbst zugeschlagen, sondern auch den 35-Jährigen dazu bestimmt hat. Darüber hinaus widerrief Herr Rat zwei bedingte Haftstrafen im Ausmaß von neun Monaten. „Ein Jahr weniger“, so der Richter, habe ihm sein Geständnis und sein Beitrag zur Wahrheitsfindung gebracht. Beide Urteile sind rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.