Kontrollamt im Magistrat unter neuer Führung
Manfred Denk wurde zum neue Leiter des Kontrollamtes im Magistrat bestellt. Der bisherige Leiter Gerhard Pfeiffer tritt in den Ruhestand.
ST. PÖLTEN (red). Aus den Händen von Bürgermeister Matthias Stadler erhielt am 4. Dezember Manfred Denk seine Bestellungsurkunde zum neuen Leiter des Kontrollamtes im Magistrat.
Mit Denk übernimmt ein sehr erfahrener Beamter die zentrale Funktion der Kontrolle innerhalb der Stadtverwaltung. Er ist seit 1982 beim Magistrat der Stadt St. Pölten beschäftigt und war 27 Jahre Buchhaltungsleiter in der Finanzabteilung der Stadt und zwar von 1988 bis 2015. Im Jahr 2016 wechselte er in das Kontrollamt und schloss im Frühjahr 2017 das Studium zum „Akademischen Rechnungshofprüfer“ erfolgreich ab. Momentan absolviert Denk die Ausbildung zum „MSc Governance Audit“ an der Fachhochschule des Bfi Wien.
Pfeiffer tritt in den Ruhestand
Denks Vorgänger Gerhard Pfeiffer hatte die Leitung des Kontrollamtes seit 1. Juli 1990 inne. In den 27 Jahren seines Wirkens verfasste er 361 Kontrollberichte, die er in 82 Sitzungen des Kontrollausschusses an den Gemeinderat herantrug.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit war Pfeiffer viele Jahre als Kontrollorgan im Verein zur Veranstaltung internationaler Kirchenmusiktage ehrenamtlich aktiv. Weiters war er als Bezirkskassier der Bezirksstelle des Roten Kreuzes ehrenamtlich tätig.
Nun tritt Pfeiffer nach jahrelanger sehr erfolgreicher Prüfungstätigkeit in den wohlverdienten Ruhestand.
Über das Kontrollamt
Das Kontrollamt der Stadt St. Pölten ist als eine weitgehend unabhängige Kontrolleinrichtung charakterisiert, die zwar organisatorisch in den Magistrat eingebunden, in fachlicher Hinsicht jedoch ausschließlich dem Gemeinderat verpflichtet ist. Das Kontrollamt der Stadt St. Pölten wurde bereits im Jahr 1936 eingerichtet. Nach einer kurzen Unterbrechung der Tätigkeit während des zweiten Weltkrieges nahm das Kontrollamt 1945 die Arbeit wieder auf und ist bis zum heutigen Tage für ein funktionierendes Prüfungswesen verantwortlich.
Die Kernaufgaben des Kontrollamtes sind im NÖ. Stadtrechtsorganisationsgesetz geregelt.
Sie beinhalten, dass das Kontrollamt:
• die gesamte Einnahmen- und Ausgabengebarung der Stadt,
• ihrer Anstalten und Eigenbetriebe,
• der von ihr verwalteten Stiftungen und Fonds sowie
• die gesamte Schulden- und Vermögensgebarung
auf
• rechnerische Richtigkeit,
• Übereinstimmung mit den Gesetzen sowie
• Einhaltung der Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
zu prüfen hat.
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