Prozess
Landesgericht: Orangener Bademantel entscheidet über Brandstifter-Urteil
"Bademantel-Gutachten" soll Klarheit über Urteil eines der Brandstiftung angeklagten St. Pöltners bringen.
ST. PÖLTEN (nf). Mit "zwei bis drei Achterln Weißwein pro Tag" beantwortete ein 58-jähriger Italiener die Frage des Richters Andreas Beneder nach seinem derzeitigen Alkoholkonsum. Er räumte aber ein, dass es früher, so auch im Zeitraum von April bis Juli 2018, gerne auch mal mehr war. Für gleich drei verschiedene Tatbestände in jenem Zeitraum musste sich der Angeklagte nun vor Gericht verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, zwei Scheiben der Eingangstüre sowie eine Fensterscheibe einer Wohnung in seinem eigenen Wohnhaus zerschlagen zu haben. Dem nicht genug, steht der Beschuldigte auch unter dem Verdacht der Brandstiftung und soll durch die zerbrochenen Scheiben brennende Fetzen in die Wohnung geworfen haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, die zum Wohngebäude gehörende Gartenhütte in der Josefstraße sowie den ebenso dazugehörigen Schuppen in Brand gesetzt zu haben. Der 58-Jährige bestritt alle Vorwürfe.
"Den hatte ich nie an"
Klarheit soll nun ein von Verteidiger Philipp Zeidlinger in Auftrag gegebenes Gutachten schaffen. Der Täter schilderte, zu den besagten Tatzeiten einen Bademantel getragen zu haben. Zwei verschiedene, ein oranger mit Brandspuren sowie ein weißer weitestgehend unbeschädigter Bademantel wurden in seiner Wohnung beschlagnahmt. "Der orange gehört meiner Ex-Freundin, den hatte ich nicht an", schilderte der Beschuldigte. Angesprochen auf die Brandspuren beteuerte er, dass diese von Zigaretten stammten. Im Gutachten wird der orange Bademantel nun überprüft.
Freispruch bei Schlägerei
Im dritten Tatbestand wurde dem Angeklagten vorgeworfen, am 30. Juli 2018 in eine Schlägerei verwickelt gewesen zu sein und dem Opfer dabei eine Prellung am Hals zugeführt zu haben. Involviert soll zudem ein mitangeklagter St. Pöltner gewesen sein. Er soll das Opfer an dessen Auto festgehalten haben, während der Haupttäter zuschlug. Mitunter aufgrund sehr widersprüchlicher Aussagen des Opfers und dessen Freundin, die ebenso als Zeugin geladen war, konnte Verteidiger Josef Gallauner für den vermeintlichen Mittäter hier jedoch einen Freispruch erwirken. Der Prozess gegen den Hauptbeschuldigten wurde entsprechend der Dauer des Gutachtens vertagt. Staatsanwalt Thomas Korntheuer beantragte eine Einweisung des Täters in eine Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher, allerdings erst nach der Verbüßung einer Haftstrafe.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.