Landesgericht St. Pölten
Leichtsinnige Autofahrer bestohlen
Immer wieder streifte ein 31-jähriger Rumäne, teilweise in Begleitung eines unbekannten Mittäters durch Ortschaften in den Bezirken Melk und Tulln, sowie im gesamten Großraum von St. Pölten auf der Suche nach unversperrten Fahrzeugen. Vielfach fündig geworden klaute er alles, was für seinen Lebensunterhalt brauchbar schien.
ZENTRALRAUM (ip). Am Landesgericht St. Pölten bekannte er sich teilweise schuldig, für die Delikte, die nach dem Juni 2020 aufgelistet waren, sei er nicht verantwortlich. Man habe ihn Anfang Juli in Haft genommen und nach einigen Tagen nach Rumänien abgeschoben. Wie der Richter recherchierte, wäre eine Rückkehr nach Österreich aber theoretisch bereits am 10. Juli möglich gewesen, was unter anderem einen Fingerabdruck des Beschuldigten in einem Porsche erklären würde.
Bei der Anzahl an Delikten sei es für das Strafmaß, das bis zu drei Jahren Haft vorsieht, zwar nicht relevant, sicherheitshalber schied der Richter jedoch die fraglichen Fakten für dieses Urteil aus. Die Staatsanwaltschaft muss dazu neuerlich erheben.
Aus 65 Fahrzeugen gestohlen
Überraschend hoch scheint die Anzahl jener Treffer, bei denen der Dieb auf unversperrte Fahrzeuge stieß. Insgesamt suchte er in 65 Fahrzeugen, großteils mit Erfolg. Meist in der Nacht klaute er Bargeld, Uhren, Ferngläser, Handtaschen, Sonnenbrillen und andere Gebrauchsgegenstände, aber auch Dokumente wie Führerscheine, Sozialversicherungskarten, Zulassungsscheine, Typenscheine und Personalausweise und finanzierte mit erbeuteten Bankomat- und Kreditkarten Lebensmittel, Zigaretten und Tickets.
Streifzüge durch die Region
Mit seinen Streifzügen begann er im November 2019 in Pöchlarn, das er noch mehrmals heimsuchte. Die Bankomatkarte eines Tullners verwendete er insgesamt elf Mal, in Almerberg (Wienerwald) fand er in einer Nacht im Dezember 2019 gleich sieben Fahrzeuge, deren leichtsinnige Besitzer diese unversperrt stehen ließen. Im Oktober vergangenen Jahres klickten schließlich die Handschellen, wobei sich der Rumäne zunächst umfassend geständig zeigte. Im Prozess meinte er zum Polizeiprotokoll: „Ich hab ihnen gesagt, sie sollen schreiben, was sie wollen.“
„Relativ großzügig“, wie der Richter selbst meinte, verurteilte er den Dieb zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, davon 14 bedingt, wobei der Spruch seitens der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig ist.
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