Gemeinderat St. Pölten
Masterplan Aktive Mobilität fördert die Stadt der kurzen Wege
Der Gemeinderat der Stadt St. Pölten hat in seiner Sitzung vom 29. November den Grundsatzbeschluss zu Weiterentwicklung des Radverkehrskonzeptes gefasst.
ST. PÖLTEN (pa). „St. Pölten ist die Stadt der kurzen Wege. Vom Bahnhof aus sind die wichtigsten Institutionen mit Rad oder zu Fuß in kurzer Zeit zu erreichen. Um dies zu forcieren und weiter auszubauen und auch die Stadtteile mehr miteinzubeziehen, wurde im Gemeinderat der Grundsatzbeschluss zu einem Masterplan „Aktive Mobilität“ gefasst.“, so Bürgermeister Matthias Stadler. Dieser beinhaltet drei große Kapitel: Die Evaluierung und Fortschreibung des bestehenden Radverkehrskonzeptes des Jahres 2005. Die Neuerstellung eines lokalen Masterplans „Gehen" und die integrierte Betrachtung der aktiven Mobilitätsformen zueinander, zu nicht-aktiven Mobilitätsformen sowie Verknüpfung zu „äußeren" sektoralen Themenstellungen (z.B. Gesundheit, Bildung, Wirtschaft, Tourismus etc.).
Folgende generelle Maßnahmen bzw. Zielsetzungen sollen unter Anderem dabei unter Einbeziehung der Bevölkerung und von Interessensvertretungen prioritär verfolgt werden:
- Etablierung eines Miteinanders zwischen allen Verkehrsformen durch laufende Bewusstseinsbildung und Imagekampagnen
- Prüfung von autofreien Schulvorbereichen (Schulstraße, Fußgängerzone oder Fahrverbot
- Vermehrter Einsatz von verkehrsberuhigten Zonen in Wohnquartieren, wobei das Hauptaugenmerk auf eine attraktive Gestaltung des Straßenraumes zu legen ist
- Konsequente Umsetzung der „Umweltverbundachsen" zu Gunsten des ÖVs und aktiver Mobilitätsformen
- Optimierung der Erreichbarkeit von sowie Erhöhung der Aufenthaltsqualität an ÖV-Haltestellen
- Ausbau und Attraktivierung bestehender Fußverkehrsinfrastruktur durch beispielsweise Schaffung von Gehsteigen, wo diese erforderlich sind; Beseitigungen von Engstellen (Gehsteigverbreiterungen); Lückenschlüsse im Bestandsnetz etc.
- Schaffung von großzügigen und attraktiven Aufenthaltsbereichen, inklusive der angestrebten Anzahl neuer Sitzbänke und Trinkbrunnen, in regelmäßigen Abständen entlang hochrangiger Fußwegeverbindungen (z.B. entlang der Umweltverbundachsen)
- Qualitätssteigerung der bestehenden Radverkehrsanlagen dem Stand der Technik entsprechend und unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten.
- Lückenschlüsse im bestehenden Radwegnetz
- Prüfung der Errichtung von Radwegen entlang von Straßen mit hohem MIV-Anteil
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