Stichwunden im Bauch
Mordversuch vor einem St. Pöltner Nachtlokal
Mit einer sieben Zentimeter tiefen Stichwunde im Bauch endete am 17. September vergangenen Jahres für einen 56-jährigen Nachtschwärmer aus dem Bezirk Melk der Besuch eines Lokals in St. Pölten. Er hatte Glück, da aufgrund der schrägen Stichführung keine lebenswichtigen Organe verletzt worden waren.
ST. PÖLTEN/ MELK. Am Landesgericht musste sich nun ein 44-Jähriger wegen Mordversuches verantworten. Die Staatsanwaltschaft stellte den Antrag, den bereits mehrfach teils einschlägig Vorbestraften gleichzeitig in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einzuweisen.
Kontrahent sei ins Messer "hineingefallen"
Er habe das Opfer nicht töten wollen, behauptete der Angeklagte. Er habe sich selbst angegriffen gefühlt und daher sein Messer gezückt, in das sein Kontrahent „hineingefallen“ sei. Verfahrenshelferin Nora Maximiuk sprach daher von einer grob fahrlässigen Körperverletzung.
Dem entgegen standen die Aussagen des damals eingesetzten Türstehers, sowie seines zu Hilfe gekommenen Bekannten, der den Stich erst bemerkte, als Blut durch seine Kleidung trat. Der 63-jährige Türsteher hörte demnach Schreiereien aus dem Gastgarten. Er ging hinaus, drängte einen von zwei Männern in das Lokal und forderte den 44-Jährigen auf, das Anwesen zu verlassen. Dieser stieß ihn über die Stufen und äußerte mehrfach:
„Ich bring dich um!“
Gemeinsam mit dem 56-Jährigen habe er versucht, den aggressiven Mann zum Gartenausgang zu drängen.
„Plötzlich hat er sich umgedreht und hat zugestochen“,
meinte der Türsteher, der zwar das Klappmesser mit einer Klingenlänge von rund zehn Zentimetern, nicht aber den Stich selbst sah. Es dauerte noch einige Minuten, bis der Beschuldigte den Tatort verließ. Kurz danach konnte er in der Nähe des Lokals festgenommen werden.
„War er stark alkoholisiert?“,
wollte der vorsitzende Richter Slawomir Wiaderek wissen. „Eigentlich nicht. Geschimpft hat er jedenfalls ganz normal!“, so der Eindruck der beiden Zeugen.
„Ihr gehört alle abgestochen“,
erinnerte sich auch das Opfer noch an die Drohungen des Angeklagten. Körperlich habe er nur noch leichte Beschwerden, meinte der 56-Jährige, psychisch ginge es ihm jedoch nicht so gut, erklärte er und brach in Tränen aus. Opfervertreter Christian Reiter forderte Schmerzensgeld in Höhe von 3.360 Euro, die Maximiuk im Namen des Beschuldigten anerkannte.
„Es ist auszuschließen, dass das Opfer in das Messer gefallen ist“,
erklärte Gutachter Wolfgang Denk und „Ja, es kann bei einem wuchtigen Stich bei dieser Klingenlänge auch in der Bauchregion zu tödlichen Verletzungen kommen!“
Zum Tatzeitpunkt sei er zurechnungsfähig gewesen
Wie Gerichtspsychiater Peter Hofmann ausführte, habe der Beschuldigte über Jahrzehnte große Mengen Alkohol und gleichzeitig Drogen, wie etwa LSD und Kokain konsumiert. Hofmann geht von einer unheilbaren Suchterkrankung, sowie einer nachhaltig schwerwiegenden psychischen Störung aus. Mit 1,66 Promille könne man bei ihm nicht von einer starken Berauschung sprechen. Zum Tatzeitpunkt sei er zurechnungsfähig gewesen.
Urteil ist rechtskräftig
Mit sechs zu zwei Stimmen sprachen die Geschworenen den Angeklagten zum Mordversuch schuldig. Die verhängte Freiheitsstrafe von 14 Jahren muss er zunächst in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung absitzen. „Er ist damit zufrieden, zumal er erkannt hat, dass er eine entsprechende Behandlung braucht“, meinte Maximiuk zu dem rechtskräftigen Urteil.
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