Prozess
Nach Zugentgleisung – Freispruch für Lokführer der Mariazellerbahn

Die Freude über den Prozessausgang war bei Dominik B. (links) groß: "Ich bin froh, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat." | Foto: Petra Weichhart
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  • Die Freude über den Prozessausgang war bei Dominik B. (links) groß: "Ich bin froh, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat."
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Nach der Zugentgleisung der Mariazellerbahn im vergangenen Jahr trat die Staatsanwaltschaft beim Prozess am Landesgericht St. Pölten heute von der Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung zurück. Das nachgereichte Gutachten bestätigt ein Blackout des Lokführers.

ST. PÖLTEN (pw). Freudentränen gab es vom Angeklagten Dominik B. angesichts des Prozessausgangs am Landesgericht St. Pölten. 

"Ich bin froh, dass ich es jetzt hinter mir habe und die Gerechtigkeit gesiegt hat. Ich bin sehr glücklich über den Prozessausgang, denn man weiß ja nie, wie das Gericht entscheidet", freut sich Lokführer Dominik B..

Seine Hoffnung an den heutigen Tag habe sich erfüllt. Er trage keine Schuld an dem Unfall, dies habe das Gutachten bestätigt. Für Dominik B. waren die letzten Monate schwierig: "So etwas nagt an der Psyche. Ich war ein begeisterter Lokführer und wollte das immer machen", erzählt er. 

Staatsanwalt Leopold Bien erläutert den Prozessausgang: "Im gesamten Verfahren stellte sich die Frage, ob es eine Erklärung gibt, die keinen Fahrlässigkeitsvorwurf begründet. Das erste Gutachten ließ dafür keine Raum. Durch das zweite Gutachten gibt es eine objektive Erklärung dafür."

"Es geht nicht immer darum, einen Schuldigen zu suchen. Manchmal ist das Geschehene schicksalhaft und unvermeidlich. Daher treten wir von der Anklage zurück", so der Staatsanwalt.

"Das finde ich sehr fair. Dem kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen", bestätigt der Richter. Dominik B. wird von der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Foto: noe122.at/A. Nittner und M. Fischer
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Zweites Gutachten

Nachdem die Frage einer Bewusstseinstrübung des Lokführers am ersten Verhandlungstag im März nicht restlos geklärt werden konnte, wurde der Prozess gegen den Lokführer damals vertagt. Der Angeklagte war mit 62 km/h statt der erlaubten 35 km/h in eine Kurve in Völlerndorf eingefahren. Aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit entgleiste am 26. Juni 2018 die Mariazellerbahn. Damals wurden mehr als 30 Personen zum Teil schwer verletzt.

Blackout

Zur Klärung der Bewusstseinstrübung wurde ein internistisches Gutachten in Auftrag gegeben. "Der Angeklagte konnte aufgrund eines Blackouts keine Handlungen setzen", begründete sein Verteidiger. 
Das nachgereihte Gutachten des Internisten hat jetzt ergeben, dass eine Fehlregulation des Kreislaufes zu der Synkope (Bewusstseinstrübung) geführt hat. Die Schilderungen des Angeklagten seien glaubhaft und mit den Ergebnissen des Gutachtens vereinbar: "Hier spielen mehrere Faktoren zusammen. Eine Kreislauf-Fehlregulation, psychische Belastung, zu geringe Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Das führte zu einer so starken Bewusstseinstrübung, dass keine adäquate Reaktion gesetzt werden konnte", so der Gutachter.

"Ich bin froh, dass keiner gestorben ist, ich hätte mir die paar Verletzten aber auch sparen können",erklärte Dominik B. bereits am ersten Prozesstag.

Foto: noe122.at/A. Nittner und M. Fischer
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Lesen Sie dazu auch:
Liveticker zur Gerichtsverhandlung: Prozess zu Mariazellerbahn-Unglück
Artikel vom 22. Februar 2019: Lokführer muss Unternehmen verlassen
Artikel vom 20. Februar 2019: Lokführer fuhr mit 62 statt 35 km/h
Artikel vom 31. Juli 2018: 'Menschliches Versagen' Ursache für Entgleisung
Artikel vom 18. Juli 2018: NÖVOG reagiert
Artikel vom 26. Juni 2018: Mariazellerbahn entgleist: 30 Menschen verletzt

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