Landesgericht St.Pölten
Pensionist ließ Fäuste sprechen
Mit einem Jochbeinbruch, einer Delle rechts und einer Beule links an der Stirn ließ ein 70-jähriger Türke einen 62-jährigen St. Pöltner mit türkischen Wurzeln zurück, nachdem er den früheren Freund am 1. März dieses Jahres auf offener Straße mit Fäusten verdroschen und auf ihn eingetreten hatte.
ST.PÖLTEN (ip). Am Landesgericht St. Pölten bekannte sich der Angeklagte zunächst nur teilweise schuldig und rechtfertigte sein Verhalten damit, dass ihn der Kontrahent mit der Lichthupe zum Anhalten seines Fahrzeuges gebracht hatte und er noch sehr wütend auf ihn gewesen sei, da dieser ihn einen Monat zuvor beschimpft, bzw. seine Familie beleidigt habe. Es seien auch nur zwei Schläge mit der flachen Hand gewesen, den am Boden Liegenden habe er nicht mehr attackiert.
Ganz anders lauteten die Versionen des Opfers und dreier Zeugen, wonach der Pensionist den 62-Jährigen in Ratzersdorf zunächst überholt, dann geschnitten und seinen PKW stark abgebremst habe. Der Beschuldigte sei ausgestiegen und auf den anderen zugegangen. „Ich werde dich umbringen“, habe der Pensionist gesagt und als der 62-Jährige sich umdrehte, um durch das Fenster den Motor abzustellen, habe ihm der Türke den Mantel über den Kopf gestülpt. Danach habe er ihn zu Boden geschlagen und ihn auf die andere Straßenseite geschleift, wo er ihm mehrere heftige Faustschläge und einige Tritte verpasst habe.
Zeugenaussage
„Das Opfer konnte sich nicht wehren“, meinte ein Zeuge, der dazukam, als der 62-jährige, wesentlich kleinere und schmächtigere Mann bereits am Boden hockte und Faustschläge einstecken musste. „Ich hab gehupt, dann ist der Schläger zu seinem Auto gegangen und weggefahren.“ Den zu Hilfe kommenden Zeugen erklärte der Verletzte, dass er den Mann kenne. Er sei ein Terrorist, meinte er und zeigte ihnen die Facebook-Seite des Beschuldigten.
Opfervertreter Michael Sedlacek erklärte zum Verhalten des Türken nach dem Vorfall: „Er hat mit seiner Tat geprahlt und zu weiteren Taten aufgerufen.“ Zu einer bereits geleisteten Schadensgutmachung in Höhe von 300 Euro erhielt Sedlacek für seinen Mandanten noch weitere 1.700 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Geldstrafe
Nach Rücksprache mit Verteidiger Emek Calayan, der von einer Überreaktion des Pensionisten ausging, übernahm der Beschuldigte zuletzt doch die volle Verantwortung, weshalb Richter Andreas Beneder eine Diversion in Form einer Geldbuße von 650 Euro (130 Tagessätze zu je 5 Euro)und Verfahrenskosten von 150 Euro anbot. Er rechtfertigte dies unter anderem damit, dass der Beschuldigte mit seinen immerhin 70 Jahren noch keine Vorstrafe aufweise.
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