46-jährige vor Landesgericht
Prozess um Manipulationen an Tankstelle
Mit einem vermeintlichen Schaden in Höhe von rund 10.000 Euro erstattete eine Tankstellenpächterin aus dem Großraum St. Pölten Anzeige gegen eine Angestellte, die sich am Landesgericht nun wegen Veruntreuung verantworten musste.
ST. PÖLTEN. Laut Staatsanwältin Barbara Kirchner soll die 46-jährige Beschuldigte von Dezember 2022 bis Sommer 2023 bei zahlreichen Bezahlvorgängen an der Kassa die Waren nicht gescannt, das Geld jedoch entgegengenommen haben.
Die Frau bestätigte zwar die Manipulationen, behauptete jedoch, von ihrer Chefin dazu angehalten worden zu sein.
„Ich sollte nur so tun, als würde ich scannen“,
erklärte sie. Das Geld habe sie jedenfalls nicht in die eigene Tasche gesteckt.
Aufnahmen angesehen
Der Richter ließ mittels Gutachter die Abrechnungen prüfen, die ein chaotisches Bild seitens der Geschäftsführung aufzeigten. Darüber hinaus schien die Pächterin mit ihren Aufgaben bei Weitem überfordert gewesen zu sein. Als Zeugin konnte der Richter mit ihr „nichts anfangen“. Auf den Videos der Überwachungskamera konnte man zwar eindeutig auch vorgetäuschte Scans erkennen, allerdings legte die Arbeitgeberin nur die Aufnahmen der letzten vier Tage vor.
Zuletzt ergab sich ein Schadensbetrag von etwas mehr als 500 Euro, den die Pächterin jedoch bereits vor ihrer Anzeige vom Lohn der Angestellten einbehalten hatte. Dies wertete der Richter als „tätige Reue“. „Mehr ist nicht nachweisbar“,
„Mehr ist nicht nachweisbar“,
erklärte Herr Rat.
Verteidigerin Ulrike Koller betonte, dass ihre Mandantin die Manipulationen gestanden habe. Es wäre jedoch völlig unsinnig gewesen, das Geld zu veruntreuen, zumal die 46-Jährige wusste, dass die Bezahlvorgänge von der Kamera aufgezeichnet und von ihrer Chefin täglich überprüft werden konnten.
Das Urteil
„Nicht, dass ich der Beschuldigten glaube“, meinte der Richter, er könne mit der Aussage der Zeugin jedoch nichts anfangen. Es sei auch kein Schaden nachweisbar, der über den bereits einbehaltenen Betrag hinausgehe, begründete er den bereits rechtskräftigen Freispruch am Ende des Prozesses.
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