Rabauken kamen mit blauem Auge davon

Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Mit ihren Ersparnissen kamen zwei Jugendliche (16 und 17 Jahre) zu ihrem Prozess am Landesgericht St. Pölten. Soweit anwesend beglichen sie damit die Schäden der Opfer, deren Mopeds sie kurzgeschlossen hatten, um damit herumzufahren.

„Es war ein einmaliger Ausrutscher, der im völligen Widerspruch zu ihrem sonstigen Verhalten steht“, erklärte der Verteidiger des 17-Jährigen, Georg Thum, und ergänzte: „Bei ihm habe ich schon den Eindruck, dass ich ihn nicht wiedersehen werde.“ In das selbe Horn blies der Verteidiger des 16-Jährigen, Johann Huber, der das umfassende Geständnis seines Mandanten in den Vordergrund hob.

„Das sind keine Kleinigkeiten, von denen wir hier sprechen“, meinte Jugendrichter Markus Grünberger. Sechs Mopeds durch die teilweise versuchte Inbetriebnahme beschädigt, sowie deren Kennzeichen teilweise abmontiert und ins Gebüsch geworfen, war noch nicht alles, was auf das kriminelle Konto der Jugendlichen ging. Der 16-Jährige erleichterte eines seiner Opfer auch noch um einen Sturzhelm und nicht zuletzt versuchte das Duo die Auslagenscheibe eines Handybetreibers in der St. Pöltner Innenstadt einzuschlagen, um Ausstellungsstücke zu stehlen.

„Aus Fadheit“ begründeten die beiden ihre Aktionen an zwei Tagen Mitte Juni 2015. Man sei nachts durch St. Pölten spaziert. „Wir haben die I-Phones 6 in der Auslage gesehen und die wollten wir haben!“, so die nüchterne Erklärung des Jüngeren. Von zuhause habe man Einbruchswerkzeug, unter anderem einen Hammer, geholt. Damit gelang es den Burschen, die äußere Scheibe zu zertrümmern. An der inneren Plexiglasscheibe scheiterten die Einbrecher und gaben nach etwa einer halben Stunde auf.

„Ihr kommt heute beide mit einem blauen Auge davon“, so Grünberger zu seinem doch milden Urteil. Mit je fünf Monaten bedingt, die offiziell nicht aufscheinen, gab der Richter ihnen die Chance, auf den rechten Weg zurückzukehren. Während die Burschen die Urteile annahmen, gab die Staatsanwaltschaft vorerst keine Erklärung ab. Sie sind damit nicht rechtskräftig.

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