Landesgericht St.Pölten
Rohrzangen Attacke in der Badewanne
Es war eine lustige, gemütliche Nacht, meinte ein 39-jähriger Pensionist aus der Steiermark, der eine Fete in der St. Pöltner Wohnung eines 45-jährigen Pensionisten mit einem Bad ausklingen lassen wollte. Mit ihm in die Wanne stieg auch die 32-jährige Ex-Freundin des Wohnungsinhabers, als dieser mit einer Rohrzange bewaffnet die feuchtfröhliche Nacht abrupt beendete.
ST.PÖLTEN (ip). Mit dem 30 Zentimeter langen Werkzeug bekam der Steirer einen heftigen Schlag auf den Kopf. „So schnell hab i gar net schauen können“, erklärte das Opfer beim Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo es auch selbst wegen Falschaussage angeklagt war. Ebenfalls wegen Falschaussage musste sich die 32-jährige Pensionistin gegenüber Richter Slawomir Wiaderek verantworten.
Nach der Attacke fuhr der 39-Jährige mit einer sechs Zentimeter, stark blutenden Rissquetschwunde mit Begleitung ins Krankenhaus, wo er angab, von einem Unbekannten geschlagen worden zu sein, während seine Wannen-Partnerin vor der Polizei behauptete, sie habe dem Steirer einen Stoß versetzt und dabei hätte er sich verletzt.
Eine Polizeibeamtin habe ihn schließlich dazu gebracht, den wahren Täter zu nennen. Er habe sich das zunächst nicht getraut, da der 45-Jährige unter anderem per SMS gedroht habe, ihm dann tatsächlich den Schädel einzuschlagen. Auch die Ex-Freundin , die zu spät zum Prozess erschien und so nebenbei von einigen hundert Euro Schulden bei der ÖBB wegen Schwarzfahrens sprach, begründete ihre Falschaussage mit einem äußerst unguten Gefühl, das sie habe, da der 45-Jährige oft ungebeten bei ihr auftauche und es in letzter Zeit zu Raufereien in ihrem Zimmer gekommen sei, bei dem auch ihr neuer Freund mitgemischt habe. Diesen sollte sie auf Forderung des 45-Jährigen als Rohrzangen-Täter nennen. Wiaderek zeigte ein gewisses Verständnis für die Falschaussagen der Frau und des Opfers, zumal der St. Pöltner unter seinen 13 Vorstrafen auch mehrere einschlägige Verurteilungen aufweist.
Urteile nicht rechtskräftig
Der 45-Jährige bestritt zunächst den Vorwurf. Er sei erst später ins Bad gekommen und habe gedacht: „Bist du deppert, da schaut´s aus!“ Dennoch anerkannte er, trotz 200.000 Euro Schulden, die Schmerzensgeldforderung von 1.500 Euro, die dem, mit 130.000 Euro Schulden belasteten Opfer auch zugesprochen wurde. Ebenfalls anerkannte er nach Rücksprache mit Verfahrenshelfer Jürgen Brandstätter das Urteil mit zwei Jahren Haft. „Sie können von Glück sprechen, dass Sie nicht wegen versuchten Mordes angeklagt wurden“, meinte Wiaderek, der darüber hinaus das vorbestrafte Opfer zu zwölf, die Frau zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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