Bedingte Freiheitsstrafe
Sanitäter onanierte mehrmals in der Öffentlichkeit
Fast ein Jahr lang fürchtete sich eine Volksschülerin auf ihrem Weg von der Schule nach Hause vor einem Mann, der immer wieder auf einem Parkplatz stand, sie anschaute und mehrfach seine Hose öffnete. Nun konnte sie ihn am Landesgericht St. Pölten eindeutig identifizieren, obwohl er den Vorwurf der beharrlichen Verfolgung bestritt.
ST. PÖLTEN. „Dort gehen viele Kinder vorbei“, bestätigte er seine häufige Anwesenheit am Parkplatz gegenüber der Schule, gestalkt habe er die Kleine aber sicher nicht. Dafür gestand er, immer wieder an öffentlichen Plätzen die Hose zu öffnen und auch zu onanieren.
"Es erregt mich"
„Taugt Ihnen das?“, fragte Richterin Doris Wais-Pfeffer den 33-jährigen Sanitäter, der selbst Vater einer zwölfjährigen Tochter ist.
„Es erregt mich, wenn ich in der Öffentlichkeit meinen Penis auspacke. Onanieren tu´ ich aber meistens zu Hause“,
bestätigte er. Bis auf einen Vorfall, bei dem ihn eine Siebenjährige beobachtet haben will, bekannte er sich zu allen Handlungen im Bezirk Tulln, im Großraum Traismauer, sowie am Areal des Ratzersdorfer Sees in St. Pölten schuldig. Er betonte jedoch, dass er es nicht gezielt auf kleine Mädchen abgesehen und sich darüber hinaus auch bereits um eine Therapie bemüht habe. Leugnen hatte diesbezüglich wenig Sinn, zumal sich der Exhibitionist an diversen Örtlichkeiten selbst dabei fotografierte und die Bilder auf seinem Handy gespeichert hatte, wo sie von Ermittlern ausgewertet wurden.
„Ich habe kurz sein Spatzi gesehen"
Die Aussage der Volksschülerin vor Gericht überführte ihn jedoch auch wegen der beharrlichen Verfolgung. Sie konnte zahlreiche Details nennen, formulierte klar und nachvollziehbar und es gab so gut wie keine Widersprüche zu ihren Angaben, die sie auch bereits bei der Anzeige vor der Polizei geäußert hatte. „Ich habe kurz sein Spatzi gesehen, hab aber gleich weggeschaut, weil es so eklig war“, konnte sie sich sogar an die erste Begegnung mit dem Beschuldigten im November 2021 erinnern. Er sei ihr auch nachgegangen, habe sie mit seinem Auto verfolgt und sei mit dem Rad vorbeigefahren.
„Ja, schon sehr“,
meinte sie auf die Frage der Richterin, ob sie Angst vor ihm gehabt habe.
Das Urteil ist rechtskräftig
Wais-Pfeffer verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten mit dreijähriger Probezeit, erteilte ihm die Weisung zur Psychotherapie und sprach ein Kontakt-, bzw. Annäherungsverbot zu der Schülerin aus (rechtskräftig). „Ich nehme das Urteil an“, erklärte der 33-Jährige sachlich und emotionslos.
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