Prozess St. Pölten
Sexuelle Beziehung zu Elfjähriger endete vor Gericht

Schmerzensgeld-Forderung: Privatbeteiligtenvertreterin Elisabeth Januschkowetz  | Foto: Ilse Probst
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Am Landesgericht St. Pölten musste sich ein 23-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs verantworten. 

ST. PÖLTEN (ip). Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und pornografischer Darstellungen Minderjähriger landete ein 23-Jähriger aus dem Bundesland Salzburg auf der Anklagebank, nachdem die sexuelle Beziehung zu einer elfjährigen St. Pöltnerin zwar freiwillig, das Mädchen jedoch noch viel zu jung war.

Alter bekannt

Das ungleiche Pärchen lernte sich kennen, als der Bursche 21 Jahre alt war. Mira (Name v. d. Red. geändert) soll sich in WhatsApp-Nachrichten zunächst als 14-Jährige ausgegeben haben, bei ihren gemeinsamen Wochenenden von Juni bis Ende August 2018 in St. Pölten war dem Beschuldigten, der jeweils aus Salzburg anreiste, das tatsächliche Alter der Schülerin jedoch bekannt. Dennoch kam es mehrfach zum Geschlechtsverkehr und anderen sexuellen Handlungen. „Wir hatten sturmfreie Bude“, so die Erklärung des Salzburgers, der ebenso wie Mira von einer Liebesbeziehung sprach. Die Elfjährige war darüber hinaus auch dazu bereit, Fotos ihres Intimbereichs zu machen und sie ihm zu schicken, weigerte sich jedoch, Videos anzufertigen, auf denen sie sich selbst befriedigen sollte. Sie war es auch, die Anfang September 2018 die Beziehung zu dem Salzburger beendete. Er sei ihr zu eifersüchtig gewesen, darüber hinaus habe sie unmittelbar danach einen neuen Freund gehabt.

Nicht zurechnungsfähig

Gegenüber der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer legte der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis ab, gleichzeitig attestierte ihm ein Gutachter, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Demnach leide der 23-Jährige an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, die unbehandelt zu weiteren Straftaten führen könnte. Eine entsprechende Behandlung sei derzeit unter bestimmten Voraussetzungen auch ambulant möglich, müsse jedoch engmaschig kontrolliert werden, so die Einschätzung des Gutachters, an der sich der Schöffensenat orientierte.

Dementsprechend wurde der Salzburger zu einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Laut Wais-Pfeffer beträgt die Probezeit fünf Jahre, in denen der Betroffene einerseits von einem Psychiater unter anderem medikamentös zu behandeln ist, andererseits eine Psychotherapie zu absolvieren hat. Seitens des Gerichts werde laufend kontrolliert, ob der 23-Jährige den Weisungen nachkommt. Privatbeteiligtenvertreterin Elisabeth Januschkowetz konnte aufgrund der Unzurechnungsfähigkeit des Mannes keine Schmerzensgeld-Forderungen stellen. Zu dem Urteil gab sie, wie auch Verteidiger und Staatsanwaltschaft, vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Schmerzensgeld-Forderung: Privatbeteiligtenvertreterin Elisabeth Januschkowetz  | Foto: Ilse Probst
Richterin Doris Wais-Pfeffer | Foto: Ilse Probst

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