Gericht
St. Pöltener "Volksfest-Schläger" fassten aus

Fünf "Volksfest-Schläger" wurden verurteilt | Foto: pixabay.com
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Nach einer Schlägerei beim St. Pöltner Volksfest wurden nun drei Täter zu Freiheitsstrafen verurteilt.

ST. PÖLTEN (ip). Einigermaßen alkoholisiert stieß ein 22-Jähriger beim Volksfest 2017 in St. Pölten mit einem anderen Besucher zusammen, der sofort mit einem Kopfstoß und einem Faustschlag reagierte. Zumindest zehn weitere Personen fühlten sich dadurch animiert, auf den Betrunkenen loszugehen.

Fünf Täter identifiziert

Fünf Männer, Türken und Mazedonier im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, die auf Lichtbildern von Zeugen identifiziert wurden, landeten schließlich auf der Anklagebank am Landesgericht, zwei von ihnen kamen mit einem Freispruch davon. Ihnen konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, an den brutalen Attacken gegen das Opfer beteiligt gewesen zu sein.

Auf den Kopf gesprungen

Der 22-Jährige ging zunächst im Zelt durch den Kopfstoß zu Boden. „Wie ich zu mir gekommen bin, habe ich überall Schläge und Tritte verspürt. Irgendwer ist auch auf meinen Kopf gesprungen“, schilderte er. „Es war alles voll Blut“, habe er draußen festgestellt, bevor abermals drei Burschen auf ihn zugekommen und ihn noch einmal zu Boden geschlagen hätten. Im Krankenhaus diagnostizierte man einen Nasenbeinbruch, zwei gebrochene Finger, eine offene Wunde an der Nase, eine Gehirnerschütterung, einen abgebrochenen und einen ausgeschlagenen Zahn. Opfervertreter Georg Thum wurde mit der Forderung von 10.000 Euro auf den Zivilrechtsweg verwiesen, zumal es eines medizinischen Gutachtens zur Bemessung des Schmerzensgeldes bedarf.

Absicht teilweise fraglich

Während die Verteidiger, Oliver Simoncic und Andrea Schmidt, aufgrund der zahlreichen Zeugenaussagen darauf verwiesen, dass ihre Mandanten gar nicht beteiligt, beziehungsweise sich eher deeskalierend verhielten, versuchten Georg Retter und Hannes Wallisch die eingestandenen Faustschläge bei ihren drei Mandanten zumindest nicht als absichtliche Körperverletzung, von der Staatsanwalt Patrick Hinterleitner ausging, darzustellen. Thum verwies dabei auf die Aussage eines Berufssoldaten, der meinte: „Ich sah, dass einer der Typen dem Opfer auf den Kopf sprang. Für mich hat es so ausgesehen, als wollten die ihn umbringen.“
Es sei unmöglich, so der vorsitzende Richter Markus Grünberger, die Verletzungen des Opfers den einzelnen Tathandlungen zuzuordnen. Der Schöffensenat verurteilte die drei geständigen Männer, je nach Beitrag, Alter, beziehungsweise Vorstrafe des jüngsten Beteiligten zu bedingten Freiheitsstrafen von 15, zwölf und zehn Monaten, jeweils mit dreijähriger Probezeit und Bewährungshilfe. Die beiden Haupttäter müssen darüber hinaus ein Antigewalttraining absolvieren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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