17- und 18-Jähriger vor Landesgericht
St. Pöltner Räuberduo verurteilt
Entsetzt über die Brutalität ihres Sohnes verfolgten die Eltern eines 17-jährigen Bosniers bei einem Prozess am Landesgericht St. Pölten die Videoaufzeichnung einer Überwachungskamera.
ST. PÖLTEN. Darauf zu erkennen waren zwei Burschen, die am 26. Juni 2023 brutal über einen weiteren Burschen herfielen und ihn beraubten.
Duo legt Geständnis ab
Sowohl der 17-Jährige als auch der 18-jährige Mitangeklagte legten gegenüber dem vorsitzenden Richter Markus Grünberger ein Geständnis ab, wobei sie sich über den Vorfall in einer St. Pöltner Parkgarage hinaus auch zu einem schweren Raub, sowie einem Einbruchsdiebstahl und einer Nötigung am 6. Juni 2023 in Wien schuldig bekannten.
Nicht zu leugnen war für den 18-jährigen Rumänen auch, dass sich Ende Oktober ein Schlagring mit ausklappbarem Messer, also eine verbotene Waffe in seinem Besitz befand.
„Die Taten waren nicht wirklich gut geplant“,
versuchte Margit Buchegger, als Verteidigerin des bereits dreifach einschlägig vorbestraften Rumänen, das Vorgehen der Angeklagten in Wien zu relativieren, bei dem sie erfolglos versuchten, einen Audi A4 kurzzuschließen. Zwei Passanten halfen danach, den PKW wegzuschieben. Unmittelbar danach sprachen die beiden Angeklagten mit verhüllten Gesichtern einen Mann an, dem sie mit Messer und Machete drohend 50 Euro abknöpften.
Mit Halsklammer Luft abgeschnürt
In St. Pölten lockten sie, laut Staatsanwältin Barbara Kirchner, einen Bekannten in die oberste Etage einer Parkgarage. Dort schnürte der Bosnier dem Opfer mit einer Halsklammer die Luft ab, bis es das Bewusstsein verlor. Die Versuche des Burschen, sich zu wehren, bezahlte dieser mit Tritten, die ihm beide Täter gegen den Kopf und den Nacken verpassten. Der 18-Jährige schnappte sich die Tasche des Opfers samt Mobiltelefon, während der 17-Jährige abermals mit einer Halsklammer das Passwort dafür forderte. Als Motiv gaben die Angeklagten an, dass das Opfer ihnen Geld schuldete.
Auf Anraten Bucheggers übergab der Rumäne dem Wiener Raubopfer 50 Euro und entschuldigte sich, während Nora Maximiuk als Verteidigerin des Bosniers erwähnte, dass ihr Mandant im Vorfeld bereits einen Teil des Schadens, der am Audi A4 entstanden war, gutgemacht habe.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Staatsanwältin Kirchner hob hervor, dass das Video der Überwachungskamera „die Brutalität vor Augen geführt hat!“ Erwartungsgemäß forderte sie eine entsprechend strenge Bestrafung.
Den 17-jährigen Ersttäter verurteilte der Schöffensenat schließlich zu einer bedingten Haftstrafe von 24 Monaten, sein vorbestrafter Mittäter fasste 30 Monate, davon 20 bedingt aus. Beide erhalten Bewährungshilfe und müssen sich einer Psychotherapie unterziehen (nicht rechtskräftig).
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