Staatsverweigerer: "Ich spreche nicht mit Ihnen"
Ein "Staatsverweigerer", der die Republik Österreich nicht anerkennt, forderte die Richterin zur Legitimation auf.
ST. PÖLTEN (ip). Vertagt wurde der Prozess gegen einen 53-Jährigen aus dem Bezirk St. Pölten-Land, dem Staatsanwältin Julia Berger versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt, gefährliche Drohung und Sachbeschädigung zur Last legt.
Der Beschuldigte, der die Republik Österreich und deren Organe nicht anerkennt, sich also einer Gruppe „Staatsverweigerer“ zugehörig fühlt, wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Im Jogginganzug und siegessicherer Pose lehnte er es zunächst ab, der Verhandlung sitzend zu folgen und forderte die Richterin mehrmals auf, sich zu legitimieren.
Richterin provoziert
„Ist das ein staatliches Gericht? Sind Sie eine staatliche Richterin?“, versuchte er zu provozieren und erklärte: „Solange Sie sich nicht nach dem Kontrollratsgesetz legitimieren, spreche ich nicht mit Ihnen!“ Auch mit Verfahrenshelfer Peter Schobel gab es nach einem ersten Gespräch, in dem sich der Angeklagte zunächst einsichtig zeigte, keinen weiteren Austausch. Als der Anwalt ihn in der Justizanstalt, in der sich der Beschuldigte seit Jänner dieses Jahres befindet, aufsuchen wollte, lehnte der U-Häftling abermals ein Gespräch ab. „Ich kann Ihnen nicht sagen, wie sich der Angeklagte verantworten wird“, erklärte Schobel daher zu Beginn des Prozesses.
Den Ausführungen der Richterin zufolge ist der Beschuldigte seit 2004 arbeitslos. Er erhält eine Witwerpension und Notstandshilfe – natürlich vom Staat Österreich, den er eigentlich nicht anerkennt. Laut Strafantrag soll der 53-Jährige von 2016 bis Jänner 2017 Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaften Melk und St. Pölten, Polizeibeamten, Gerichtsvollziehern, Diplomrechtspflegern des Bezirksgerichts St. Pölten, sowie dem Leiter der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung der LPD Niederösterreich gedroht haben, sie in ein amerikanisches Schuldenregister mit Pfandbriefen in Höhe bis zu fünf Millionen Euro oder US-Dollar eintragen zu lassen. Eine internationale Inkassofirma würde dann mit der Eintreibung der „Schulden“ beauftragt werden.
Notstandshilfe vom Staat
Übereinstimmend erklärten die Opfer, dass ihnen alles andere als wohl zumute gewesen sei. „Ich weiß ja nicht, was in den Gehirnen dieser Leute vorgeht“, meinte eine Zeugin, die nach der Aufklärung seitens des Verfassungsschutzes, wie auch alle anderen Betroffenen, regelmäßig kontrollierte, ob sie bereits als Schuldner in dem Register aufscheint, nachdem sie aufgrund von Rechnungen, Verzugserklärungen, Mahnungen, Pfandbriefen und dergleichen bereits um ihre Existenz bangte. Dabei sei man ja nur seinen beruflichen Aufgaben nachgekommen und musste sich bereits bei der Eintreibung von 25 Euro Schulden, von denen man den Angeklagten in Kenntnis setzte, mit derartigen Konsequenzen herumschlagen.
Drei Zeugen konnten nicht vor Gericht erscheinen. Ihre Aussagen hätte man verlesen können. Da der Angeklagte sich jedoch weigerte, mit seinem Verfahrenshelfer Rücksprache wegen seines Einverständnisses zu halten, musste die Richterin den Prozess vertagen.
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