St. Pölten Land, St. Pölten
Tierhaltungsverbot für St. Pöltner Bauern

Foto: vgt.at

Der Bescheid für ein Tierhaltungsverbot für den Betreiber der Skandalmast in St. Pölten-Land wird gerade an der BH vorbereitet und in den nächsten Tagen zugestellt - VGT weist auf lange Frist hin

ST. PÖLTEN LAND. Aktuell wird laut Informationen aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Barbara Rosenkranz das Tierhaltungsverbot für den Betreiber der letzte Woche erneut aufgedeckten Skandalmast vorbereitet. 

VGT-Campaignerin Lena Remich:

"Ein Tierhaltungsverbot ist enorm wichtig, um Menschen, die Tiere auf diese Weise über Jahre vernachlässigt und gequält haben, von weiterer Tierquälerei abzuhalten. Dieser Fall zeigt mehr als deutlich, dass Nachbesserungsaufträge und Kulanz der Kontrollorgane und Behörden einfach nicht ausreichen. Menschen, die Tiere so leiden lassen, dürfen keine Tiere halten."

Josef Kronister, Bezirkshauptmann:"

"Zu den angesprochenen Kontrollen:
Amtstierärztliche Kontrollen werden in den Betrieben unangekündigt und in unregelmäßigen Abständen von unterschiedlichen Amtstierärzten vorgenommen, um eine möglichst vielschichtige Expertise zu gewinnen. Die Pressemitteilung des VGT ist daher nicht weiter zu kommentieren."

Ablauf eines Tierhaltungsverbots

Nach der Zustellung des fertigen Bescheids für ein Tierhaltungsverbot wird eine Frist von vier Wochen eingeräumt, in der der Betreiber eine Beschwerde gegen den Bescheid ans Landesverwaltungsgericht erheben kann. Wenn in dieser Zeit keine Beschwerde erfolgt, gilt das Tierhaltungsverbot und die Person darf entsprechend der Auflagen im Bescheid keine Tiere mehr besitzen oder versorgen. Wenn es keine andere Person gibt, die den Betrieb übernimmt, werden die Tiere von der Behörde abgenommen. Das Tierhaltungsverbot selbst kann für alle oder auch nur für bestimmte Tierarten ausgestellt werden - andere Tierarten dürfen in zweitem Fall weiterhin gehalten werden. Erfolgt eine Beschwerde, kann sich der Rechtsweg aber mitunter ein halbes Jahr hinziehen. Lena Remich dazu:

"Der Bescheid für ein Tierhaltungsverbot ist der erste wichtige Schritt. Allerdings folgt danach eine vierwöchige Frist und der Beschwerdeweg könnte zu weiteren Verzögerungen führen. Dennoch sehen wir die Ausstellung des Bescheids als wichtigen Erfolg."

Vermutlich keine Tierabnahme

Eine sofortige Tierabnahme ist davon rechtlich jedoch unabhängig. Laut derzeitigem Informationsstand ist eine umgehende Abnahmen der Tiere, die sich derzeit im Betrieb befinden, nicht geplant. Tierabnahmen außerhalb eines rechtskräftigen Tierhaltungsverbots passieren in der Regel nur bei akuter "Gefahr im Verzug". 

Lena Remich:

"In diesem Betrieb kommt es augenscheinlich laufend zu Todesfällen bei den Tieren. Die Versorgung und Unterbringung, zumindest dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechend, zeigte sich in den Aufdeckungen wiederholt als nicht ausreichend. Tiere leiden fortwährend und das in sehr hohem Ausmaß, wie die Aufdeckungen allesamt zeigten. Wir sehen hier also sehr wohl eine akute Gefahr für die Tiere."

Anzeige
Die Geschäftsidee steht, aber es fehlt am Kapital für die Umsetzung. Traditionelle Bankkredite scheitern an Sicherheiten.  | Foto:  iStock
1 Video 5

Gute Geschäftsidee, fehlendes Kapital
Ob Gründung oder Expansion – der Mikrokredit des Sozialministeriums hilft bei der Finanzierung

Sie möchten sich selbstständig machen, Ihr Kleinstunternehmen erweitern oder aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen? Die dafür nötige Finanzierung scheitert am fehlenden Eigenkapital oder an Sicherheiten für herkömmliche Bankkredite? Der Mikrokredit in Österreich ist genau für diese Situationen gemacht. Die österreichweite Initiative des Sozialministeriums ermöglicht Kleinkredite für tragfähige Geschäftsideen, wenn Eigenkapital und Sicherheiten fehlen. Der Weg in die Selbstständigkeit beginnt...

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Niederösterreich auf MeinBezirk.at/Niederösterreich

Neuigkeiten aus Niederösterreich als Push-Nachricht direkt aufs Handy

Bezirksblätter auf Facebook: MeinBezirk.at/Niederösterreich

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Niederösterreich und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Anzeige
Vorarlberger Notariatsexpert:innen boten beim „Rat vom Notariat“ am Sparkassenplatz in Feldkirch kostenlose Rechtsberatung. | Foto: Emanuel Altenburger
6

„Rat vom Notariat“ in Feldkirch
Großes Interesse an kostenloser Rechtsberatung

Zahlreiche Interessierte nutzten am 10. Oktober das Angebot der Vorarlberger Notar:innen und Rechtsexpert:innen am Sparkassenplatz. Die Beratungswochen mit kostenfreien Services laufen noch bis 30. Oktober 2026 in allen Vorarlberger Notariaten. Von Kaufverträgen und immobilienrechtlichen Fragen bis hin zu Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Bei der Veranstaltung „Rat vom Notariat“ erhielten Interessierte am Sparkassenplatz in Feldkirch kostenlose rechtliche Erstberatung. Zudem...

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.