Streit bei Tankstelle eskaliert
Trio verpasst Mann Tritte und Schläge
Am 18. August vergangenen Jahres nervte ein 43-Jähriger ein St. Pöltner Männertrio (30, 28 u. 34 Jahre) bei einer Tankstelle in der Mariazellerstraße. Schließlich entfernten sich die drei alkoholisierten Landeshauptstädter, wurden jedoch von dem 43-Jährigen zu einem benachbarten Supermarkt-Parkplatz verfolgt und weiter provoziert.
ST. PÖLTEN. „Verschwind“, soll der 30-Jährige den lästigen Verfolger aufgefordert haben. Als dieser in seine Hosentasche griff – er hätte ein Messer herausholen können – sah der 30-jährige rot und verpasste dem Mann einen Faustschlag ins Gesicht, sodass dieser zu Boden ging. Wieder auf den Beinen brachte ihn ein neuerlicher Faustschlag abermals zu Boden, wo er zwei weitere Faustschläge durch den 30-Jährigen, sowie Fußtritte vom 34-Jährigen kassierte. Zuletzt stieg ihm der 28-Jährige noch auf den Kopf.
„Er hat sich nicht mehr gerührt“,
so der 28-Jährige als Beschuldigter am Landesgericht St. Pölten. „Ich war in dem Moment so geschockt. Ich hab mich umgedreht und bin weg“, ergänzte er sein umfassendes Geständnis gegenüber Richterin Anna Ullmann. Auf ihre Frage nach der Alkoholisierung gab er an, etwa zehn Bier und acht Jägermeister intus gehabt zu haben. Verteidiger Georg Lugert sprach von einer Affekthandlung, an der das Opfer aufgrund der laufenden Provokation Mitschuld trage. Während der Verteidiger des Erstangeklagten auf eine mögliche Notwehrüberschreitung hinwies, erklärte Nora Maximiuk als Verteidigerin des 34-Jährigen, dass es diesem sehr leid tue, dass alles so eskaliert sei. Darüber hinaus hob Maximiuk, wie bereits zuvor ihre Anwaltskollegen, das umfassende reumütige Geständnis als strafmildernd hervor.
Trümmerbruch und Gehirnerschütterung
Für den Trümmerbruch an der Nase und eine Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie forderte das Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld inklusive Verdienstentgang. Damit wurde er seitens der Richterin auf den Zivilrechtsweg verwiesen, zumal die Forderung den Anwälten überhöht erschien.
Urteil nicht rechtskräftig
Aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit verurteilte Ullmann den 30-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.920 Euro (entspricht 480 Tagessätze zu je, dem Einkommen entsprechend, vier Euro oder 240 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Die beiden bereits vorbestraften Mittäter fassten Haftstrafen von 18 Monaten (davon 14 bedingt), bzw. 15 Monaten (davon 12 bedingt) aus und erhalten Bewährungshilfe. Die Urteile sind seitens der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig.
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