Tschetschenen-Vater drohte mit Blutrache
Wegen versuchter schwerer Nötigung, Anstiftung zur Falschaussage und Begünstigung landete ein 64-jähriger Tschetschene am Landesgericht St. Pölten. Mitangeklagt sind vier Frauen, die versucht haben sollen, eine Zeugin dazu zu bringen, ihre Aussagen zu widerrufen. Der Prozess wurde vorerst vertagt.
ST. PÖLTEN (ip). Anlass zu den Aktivitäten der Beschuldigten war die Aussage einer der Schwiegertöchter des 64-Jährigen im Prozess gegen seinen Sohn, der im Oktober vergangenen Jahres wegen Mordversuchs und fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber seiner Ehefrau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es fehlt noch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes. Auch gegen den zweiten Sohn des Pensionisten, dessen Frau sich nun massiv von ihrem Schwiegervater bedroht fühlt, läuft ein Verfahren wegen fortgesetzter Gewaltausübung. Einerseits hätten die vier Frauen zwei Schreiben verfasst, in denen sie zugeben sollte, falsch gegen ihren Schwager ausgesagt zu haben, andererseits habe ihr Schwiegervater direkt, bzw. indirekt über ihre Mutter unter anderem mit „Blutrache“ gedroht. Die vier Frauen bestätigten, die beiden Schreiben verfasst zu haben, relativierten jedoch die Schuldfrage. Man habe nur versucht, den Familienstreit zu schlichten. Man habe die Zeugin in der St. Pöltner Wohnung aufgesucht und gebeten, nach Rücksprache mit einem Anwalt zu unterschreiben. Der 64-Jährige habe die Aktion gut gefunden, sie aber nicht dazu beauftragt. In ihrer Kultur sei so ein Versöhnungsversuch üblich, argumentierte eine der Angeklagten. „Sie wussten aber gar nicht, ob sie die Wahrheit gesagt hat“, gab Richter Markus Grünberger zu bedenken. Bei der Einvernahme des Hauptangeklagten kam es zum Eklat mit der Tschetschenen-Dolmetscherin. Diese sprang plötzlich auf und erklärte wütend, dass sie den Beschuldigten anzeigen möchte. Er selbst, von einem Russisch-Dolmetscher begleitet, habe sich im Mordversuchs-Prozess gegen seinen Sohn von ihr trösten lassen. Danach habe er sie immer wieder angerufen und bedrängt. Womit konnte vorerst nicht geklärt werden. Verteidiger Florian Kreiner sah, wie sie selbst auch, Befangenheit. Grünberger beendete ihre Funktion, der Russisch-Kollege übernahm. Bereits im Vorfeld sprach Kreiner von Übersetzungsfehlern bei einer Audioaufzeichnung, in der sein Mandant unter anderem mit „Blutrache“ gedroht haben soll, weil er von den Falschaussagen überzeugt gewesen sei. „Das ist eine unserer Traditionen. Das hat aber mit Blut gar nichts zu tun. Blut ist Familie!“, behauptete der Pensionist. Es bedeute auch, dass jemand, der beleidigt wird, eine Beleidigung zurückgebe. Zu Konsequenzen für seine Schwiegertochter befragt, erklärte er:
„Sie muss sich nur vor einem höchsten Gericht rechtfertigen für ihre Lügen!“
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